Frage: Unterhalt, Fahrkosten

wenn der mann 1200 euro netto verdient aber fahrkosten jeden tag von angeblich 44 euro hat ( 93 km hin und zurückfahrt gesamt) dann muß er keinen unterhalt zahlen oder ? aber ist doch schon etwas viel: 44 euro pro tag oder ist das noramal ?

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 18:20



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Hallo, kommt mir auch komisch vor - lassen Sie das doch mal anwaltlich nachprüfen Liebe Grüsse,NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2010



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Mein Mann sagt gerade dass er sich einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann. Man bekommt doch eh die Fahrtkosten zum Teil wieder von der Steuer. Selbsterhalt sind um die 900 Euro, alles andere kann zum Unterhalt herangezogen werden. Muss er sich ggf. eine günstigere Alternative suchen ( Bahnticket etc. ) 44 Euro, das sind ja im Monat bei 20 Arbeitstagen 880 Euro. Würde mal behaupten er gaukelt sich da selbst was vor, oder Dir / Euch wovon will er denn noch Miete, Essen etc, zahlen ?

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 18:27



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Oder er muss umziehen etc. Mein Mann musste als es mal knapper war auch einen 2. Job annehmen, Unterhalt geht immer vor !

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 18:29



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

also 93 km einfach fahrt ! er hat mal gesagt, das er alles tun wird damit ich keinen einzigen cent sehen.... das es für das kind ist und nicht für mich ist ihm wohl abhanden gekommen ! glaub da kann ma nichts machen ! wenn er weiter so rumtrickst. ja 880 euo im monat ... schon sehr seltsam aber hauptsache er brauch nichts zu zahlen..

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 20:49



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Wie alt ist denn das Kind ? Ab zum Jugendamt und da die Beistandschaft beantragen. Sie zahlen insgesamt 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und da MUSS er sich nackig machen ! Zahlen aber nur bis das Kind 12 ist oder Du neu verheiratet. Ich glaube hinterher und unterstützen machen sie auch, wenn man wieder verheiratet ist, aber dann bekommt man den Vorschuss von denen nicht mehr.

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 20:52



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

das kind ist 4 jahre alt !!! warum zahlen sie nur 6 jahre? und was mache ich danach wenn er nicht zahlt ?

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 21:17



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Hey Weil es den Unterhaltsvorschuss 72 Monate gibt, oder bis das Kind 12 ist. Heisst also bei Euch, dass ihr es noch bekommen könnt die volle Zeit. Guck hier zum Beispiel oder einfach googeln : http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss Hatte ich damals auch, sind supernett. Die Unterhalstvorschusskasse übernimmt die finanzielle Beistandschaft fürs Kind, zahlt diesen Vorschuss und kümmert sich darum es vom Vater dann zu holen. Die erwirken Titel, können pfänden, er MUSS alles offenlegen etc. Ich bin nun verheiratet, daher müsste nun mein Mann aufkommen, aber da der leibliche Vater zahlt seit ein paar Monaten läuft es weiter über die. Sie bekommen es und leiten es weiter. Zahlt er nicht wird er angeschrieben. Regelmäßig wird geprüft ob es eine neue Finanzlage beim Vater gibt. Eine wirklich tolle Sache ! Danach kannst Du selbst klagen. Unterhalt ist keine Bagatelle, da sind die Richter sehr sehr eigen und streng habe ich viel gehört .

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 21:36



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das heißt bis das kind 12 jahre alt ist bekomm ich es noch sicher oder ??? na hoffentlich wird auch er mal zahlen ! muß er eigentlich dem jugendamt alles zurückzahlen oder verjährt sich das ganze gelt irgendwann ?

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 21:49



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Nein, wenn Du es nun beantragst, dann ab dem Zeitpunkt 72 Monate. Dann wird Dein Kind ja 10 sein. Er muss eben alles offenlegen und das Amt ist sehr bemüht sich das Geld dann zu holen bei ihm. So ein Titel hält glaube ich 30 ? Jahre ? Aber das werden sie Dir auf dem Amt ganz genau erklären können. Die nächsten Jahren hast Du dann damit auf jeden Fall Ruhe, da muss er sich mit denen auseinandersetzen und Du bekommst erstmal jeden Monat die 133 Euro. Stellen sie fest anhand der Zahlen, dass er mehr zahlen kann, dann werden sie ihn dazu verdonnern und leiten es, wenn er zahlt, an Dich weiter. Dann pausieren auch die 72 Monate , wenn sie es nur weiterleiten. Du wirst also mindestens 133 Euro im Monat bekommen, ob von denen oder von ihm ! Ruf doch morgen mal beim Rathaus an, die haben ja alle Nummern von den Ämtern. Termin bei der UNterhaltsvorschusskasse machen, die sagen Dir was Du alles an Unterlagen zeigen musst, den Rest machen sie !

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 21:55



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

danke für deine antworten !!! aber weißt du was danach passiert ? muß er eigentlich alles zurückzahlen oder nicht ???

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 22:03



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Keine Ahnung, ich vermute aber ja. Also das wird nicht so schnell verjähren. Mir war wichtig, dass ich erstmal Geld bekomme, wo er nicht zahlte. Der Vater verschuldet sich beim Staat und der sorgt bekanntlich dafür sich sein Geld zu holen. Frag die beim Termin einfach, die müssen das ja wissen ;-)

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 22:13



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

kann gut sein dass er pro tag 44 euro fahrtkosten hat - wenn er jeden tag eine fahrkarte kauft! bei der bahn gibt es aber auch monatskarten. ich hatte mich mal auf eine stelle beworben, die ca. 80km entfernt war; das wären ohne bahncard einmal hin und rück 40 euro gewesen (zzgl. nahverkehr). also 800 tacken im monat. mit einer monatskarte wären es 260 euro gewesen und bei kauf eines jahresabos hätte es im monat sogar nur 200 euro gekostet. ich glaub aber eher dein ex will dir einen bären aufbinden denn wenn er 1200 euro verdient und 880 euro fahrtkosten im monat hat - wovon lebt er dann? oder ist es so dass er nur ein oder zwei tage die woche fährt?

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 08:53



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

nein er fährt jeden tag dort hin aber nicht mit dem zug sondern mit dem auto! wer wird wohl nie unterhalt zahlen für das kind : (

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 09:14



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

dann würde ich mal dezent nachhaken wovon er lebt! du schreibst er hat 1200 netto - abzüglich der angeblich 880 euro (ich wiederhole in worten: ACHTHUNDERTACHTIG) fahrtkosten blieben ihm da 320 euro komplett zu leben. das ist doch ein ammenmärchen! für runde 100km eine strecke, sprich 200km am tag 44 euro? was fährt er für einen schlitten, der so einen horrenden verbrauch hat?

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 09:56



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

dann würde ich mal dezent nachhaken wovon er lebt! du schreibst er hat 1200 netto - abzüglich der angeblich 880 euro (ich wiederhole in worten: ACHTHUNDERTACHTIG) fahrtkosten blieben ihm da 320 euro komplett zu leben. das ist doch ein ammenmärchen! für runde 100km eine strecke, sprich 200km am tag 44 euro? was fährt er für einen schlitten, der so einen horrenden verbrauch hat?

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 09:56



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

ja ich finde das schon auch sehr sehr seltsam, aber ahnscheinend hat er damit erfolg ! er fährt den opel vectra ! hmmmm...alles sehr komisch , mal schauen ob man da was gegen tun kann. glaub ihn freut es einfach das er somit nichts zahlen muß ! das ist alles woran er denkt glaub ich ...

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 10:08



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

mit nem vectra 44 euro für knapp 200km? 44euro sind ca. 30l, das hieße, der soll 15l auf 100km verbrauchen? im leben nicht! selbst wenn er mit hohem spritverbrauch fährt kommt ein vectra nicht über 10 l auf 100km - und das wären dann 1/3 der kosten weniger. da gibt es doch sicher eine möglichkeit, das vom anwalt mal abkopfen zu lassen und entsprechende nachweise einzufordern. wie sieht es eigentlich mit seinen absetzungsmöglichkeiten für fahrtkosten ausß

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 10:25



Antwort auf: Unterhalt, Fahrkosten

Hallo, ich fahre auch soviel, verdiene aber etwas mehr :-) 1.) Fahrtkosten kann er auf der LstKarte eintragen, werden dann vor der Steuer vom Brutto abgezogen. selbst wenn er es nicht macht, MUSS er sich das so anrechnen lassen. BTW (analog zum Steuerrecht): 93 km gesamt sind bei mir 27 EUR (bei 30 cent pro gef. KM), WENN beide Strecken gerechnet werden. Da es aber vermutl. regelm. Arbeitsstätte ist, kann er nur einfache Strecke rechen, also knapp 14 EUR. 2) Zudem fährt er nicht jeden Tag, sondern ist auch ca. 2-4 Tage p. a. krank bzw, hat 25-30 Tage Urlaub. 3) Könnte evt. wirklich die günstigere Variante der Fahrtkosten (also z. B. Zug, selbst WENN er Auto fährt) gegenrechnen lassen, weil er ALLES tun muss um den Kindesunterhalt zu leisten. 4) wird ihm kein Richter bei 1200 netto die Fajrtkosten glauben! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 14:07



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