Hallo Frau Bader Wir haben heute einen Brief von der Städtischen Strom-, Wasser- und Gasversorgung bekommen, indem steht, daß ab 1.September das ganze Mietshaus lahmgelegt wird, weil der Verwalter unsere Gelder nicht weitergeleitet hat. Das Geld für den Strom haben wir aber immer direkt an den Stromversorger überwiesen. Zumindest der müßte doch erhalten bleiben? Wir erwarten ins Kürze unser Baby. Darf uns überhaupt was abgestellt werden, schließlich sind wir nicht für die Schulden des Verwalters verantwortlich. Haben wir Anspruch auf eine Art Notversorgung wegen des Babys? Um wieviel Prozent dürfen wir die Miete kürzen? Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mitglied inaktiv - 15.08.2002, 21:07