Hallo,
leider hab ich noch ne Frage, und diese vorhin vergessen:
Ich habe mit meinem Mann wegen Elterngeld im Juni die Steuerklasse getauscht.
Gehe am 10.10. in Mutterschutz und werde dann Mutterschaftsgeld beziehen.
-Wann ist der beste Zeitpunkt zum Zurückwechseln mit meinem Mann?
-Kann er dieses Jahr noch zurückwechseln nach Geburt oder geht ein Wechsel nur einmal im Jahr?
Vielen Herzlichen Dank vorab.
LG
von
baby1178
am 25.07.2011, 13:01
Antwort auf:
und noch ne Frage: Steuerklassen
Hallo,
Ein Steuerklassenwechsel ist im Laufe des Kalenderjahres grundsätzlich nur einmal zulässig. Ein zweiter und weiterer Steuerklassenwechsel ist jedoch dann möglich, wenn ein Ehegatte keine Einkünfte mehr aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstständigkeit) oder wenn erneut wieder Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezogen werden (wenn z. B. nach Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub, Rente, Selbstständigkeit wieder ein Dienstverhältnis aufgenommen wird) oder wenn ein Ehegatte verstirbt.
Der Steuerklassenwechsel wird zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, spätestens jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres, auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 eingetragen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011
Antwort auf:
und noch ne Frage: Steuerklassen
Wann ihr wieder zurück wechselt ist eigentlich fast egal, weil die Steuerlast sowieso erst am Ende berechnet wird (mit der Einkommensteuererklärung).
Und mit besonderem Grund darf man immer wechseln. Ein Grund ist die Geburt eines Kindes.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.07.2011, 00:32