Hallo,
wenn man nicht verheiratet ist, das gem. Sorgerecht beantragt hat, sich trennt, darf z.B. die Frau mit dem Kind,dann in eine andere Stadt ziehen ohne Einverständnis des Vaters oder wenn er dagegen ist? Wenn nicht, kann man das irgendwie beantragen? Läuft das über d. Aufenthaltsbestimmungsrecht? Haben das gem. Sorgerecht noch nicht beantragt.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 16:46
Antwort auf:
Umzug
Hallo,
mal ganz ehrlich: dann lassen Sie es. Es ist fast gar nicht rückgängig zu machen und er hat dann die gleichen Rechte wie Sie. Ob das fair ist, mag dahingestellt sein, aber das Gesetz gibt Ihnen das Recht zu wählen. Ich wäre da (wenn ich nicht verheiratet wäre) im Zweifel egoistisch.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2005
Antwort auf:
Umzug
Hallo,
ergänzend: Wenn wir das gem. Sorgerecht beantragen, kann man dann sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter mit beantragen mit der Einverständniss d. Vaters? Meine, dass ich sicher bin, es auch sofort zu bekommen..., nicht das der Vater anschließend sagt ist nicht...
VGR
Mitglied inaktiv - 19.12.2005, 11:47