Hallo Frau Bader,
meine Tochter geht seit Sept.2012 in Kita. Nun überlegen wir am 1.7 in eine neue Wohnung zu ziehen, in ein anderes Dorf, was nicht mehr zum Einzugsgebiet der kita gehört.
Das neue Kita-Jahr beginnt hier am 19.8., muss meine Tochter dann noch den Kita wechseln, oder kann sie den jetzigen noch bis Ende des Kita-Jahres besuchen?
Gibt es eine gesetzliche Vorgabe oder sowas, wann ich in welchem Gebiet gemeldet sein muss um den Platz zu behalten?
Danke vorab
von
Tanja2255
am 19.03.2014, 16:52
Antwort auf:
Umzug, Kitawechsel
Hallo,
die Gemeinde trägt die Kosten für den KiGa, anhand der Anzahl der gemeldeten Einwohner werden dann Zuschüsse von höheren Behörden gezahlt. Deshalb kann man sein Kind nur in der Gemeinde in den KiGa geben, wo man tatsächlich gemeldet ist und wohnt. Man kann versuchen, dass für die kurze Zeit ein Kostenausgleich zwischen den Gemeinden vorgenommen wird, einen Anspruch hat man aber nicht darauf.
Einen Anspruch auf einen KiGa-Platz hat man nur in seiner Gemeinde
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2014