Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich während der Elternzeit acht Stunden pro Woche arbeiten kann. Der angebotene Job ist im Bereich meines Arbeitsumfeldes vor der Elternzeit. Nun möchte der Arbeitgeber mir nicht 20 Prozent meines alten Gehaltes zahlen (8 Stunden sind 20 Prozent meiner alten Arbeitszeit), sondern will den alten Netto-Stundenlohn in einem 450-Euro-Vertrag auszahlen. Ist das Rechtens? Mein Arbeitgeber lässt leider nicht mit sich verhandeln...
von
Tomstinchen
am 20.01.2013, 00:06
Antwort auf:
Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?
Hallo,
liegt der eigentlich Lohn drüber? Dann darf er es nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2013
Antwort auf:
Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?
hallo
bekommst du für die zeit einen zusatz vertrag? dann seh ich da kein problem, wie hättest du es denn gern?
von
CKEL0410
am 20.01.2013, 07:36
Antwort auf:
Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?
Ja, ich würde einen Zusatzvertrag bekommen. Aber ich hätte gerne einen 20 Prozent-Vertrag, weil ich sehr gerne in die Rente einbezahlen würde und bei diesem Betrag dann Netto auch um einiges mehr übrig bleibt, als 450 Euro.Brutto zahlt mein Arbeitgeber mit der 450-Euro-Vertrag-Regelung deutlich weniger für mich, ich bin ihm quasi 40 Prozent weniger wert als vorher. Ein weitere Aspekt: Ich werde auch an den Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Bei einem 20-Prozentvertrag bekomme ich dafür mehr Zeit angerechnet, bei dem 450-Euro-Vertrag ist das grad egal....
von
Tomstinchen
am 20.01.2013, 18:44
Antwort auf:
Umwandlung in 450-Eurojob erlaubt?
Wie meinen Sie das, Frau Bader? Rechnet man das Bruttogehalt vor der Elternzeit runter, lag es bei ca. 20 Euro Stundenlohn. Netto habe ich damit rund 12 Euro pro Stunde herausbekommen nach allen Steuern und Abgaben. Genau diese 12 Euro möchte mir nun mein Arbeitgeber in der Stunde auszahlen in einem 450-Euro-Vertrag, denn er argumentiert, dass ich vorher ja auch nicht mehr in der Tasche hatte...
von
Tomstinchen
am 21.01.2013, 13:25