Frage:
Umgangsrechte bzw Umzug
Hallo Frau BAder!! ich hab da mal ne Frage,
ich hab hier irgendwo gelesen, das es einer alleinerziehenden Mutter ohne die einwilligung des Vaters untersagt werden kann,in einer distanz von 130 km umzuziehen. Meine Frage wäre nun - ich hab patchwork familie, bin seit 11 jahren in zweiter ehe verheiratet, in diese ehe zwei kinder mit reingebracht (jetzt 18 und 15) und zwei bekommen (10, behindertenausweis,pflegesrufe1, und 7 jahre alt) ich lebe mit meiner familie in Baden Württemberg, bin aber eigentlich aus Schksweig Holstein. was passiert nun, wenn ich sage - ich will mit den kindern zurück nach hause - kann ich das überhaupt?????
Danke schon mal für die auskunft
Andrea B.
von
friesin1971
am 19.07.2013, 16:15
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Hallo,
für welche Kinder? Grds. haben Sie ein Problem bei gemeinsamen Sorgerecht. Dann muss der KV zustimmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Nur wenn Dein Mann zustimmt.
Da Du verheiratet bist besteht ja gemeinsames Sorgerecht.
Er muss zustimmen !
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2013, 17:45
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
oder du ziehst einfach weg und stellst ihn vor vollendete Tatsachen. Zurückholen kann er dich ja schlecht.
Er darfs nur nicht vorher mitbekommen, sonst holt er sich ne einstweilige Verfügung
la-floe
von
la-floe
am 20.07.2013, 13:04
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Wenn es schlecht läuft.
Von daher : Auf keinen Fall einfach wegziehen ! Notfalls ABR beantragen und abwarten was ein Gericht entscheidet.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2013, 13:23
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Die Kinder sind 18 und 15 Jahre alt? Das 18-jährige ist volljährig, da hat der Vater nichts mehr zu melden. Das 15-jährige hat ein Mitbestimmungsrecht - würde es mit wollen oder evtl. lieber zum Vater ziehen?
von
Pamo
am 20.07.2013, 13:46
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Umgangsrechte bzw Umzug
Die Großen hat sie mit in die Ehe gebracht ;-)
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2013, 14:03
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Die beiden Grossen sind mit in die Ehe reingebracht, der 18 jährige interssiert ihn auch nicht. Hier geht's nur um die kleinem.....
von
friesin1971
am 20.07.2013, 14:03
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Buuh, schade.
Ich habe wohl zuviele Schokokekse gegessen, das schlägt mir auf die Intelligenz.
von
Pamo
am 20.07.2013, 14:07
Antwort auf:
Umgangsrechte bzw Umzug
Hallo,
ich hab das auch schon durch.
Der Vater muss zustimmen.
Tut er das nicht und du ziehst trotzdem um, kann dich das das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht kosten, also das würde ich nicht machen.
Wenn er nicht einfach zustimmt, gilt zu beachten:
Der Umzug muss gerechtfertigt sein (zB neue Arbeitsstelle o.ä.) und darf den Umgang mit dem Vater nicht erheblich erschweren. Dann würde notfalls auch ein Familiengericht zu deinen Gunsten entscheiden.
Wenn du nur deswegen umziehen willst, weil es dir woanders besser gefällt sieht es bei fehlender Zustimmung des Vaters eher schlecht für dich aus.
LG,
Julia
von
JuliaA
am 20.07.2013, 15:12