Frage: Umgangsrechte bzw Umzug

Hallo Frau BAder!! ich hab da mal ne Frage, ich hab hier irgendwo gelesen, das es einer alleinerziehenden Mutter ohne die einwilligung des Vaters untersagt werden kann,in einer distanz von 130 km umzuziehen. Meine Frage wäre nun - ich hab patchwork familie, bin seit 11 jahren in zweiter ehe verheiratet, in diese ehe zwei kinder mit reingebracht (jetzt 18 und 15) und zwei bekommen (10, behindertenausweis,pflegesrufe1, und 7 jahre alt) ich lebe mit meiner familie in Baden Württemberg, bin aber eigentlich aus Schksweig Holstein. was passiert nun, wenn ich sage - ich will mit den kindern zurück nach hause - kann ich das überhaupt????? Danke schon mal für die auskunft Andrea B.

von friesin1971 am 19.07.2013, 16:15



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Hallo, für welche Kinder? Grds. haben Sie ein Problem bei gemeinsamen Sorgerecht. Dann muss der KV zustimmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Nur wenn Dein Mann zustimmt. Da Du verheiratet bist besteht ja gemeinsames Sorgerecht. Er muss zustimmen !

von Sternenschnuppe am 19.07.2013, 17:45



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

oder du ziehst einfach weg und stellst ihn vor vollendete Tatsachen. Zurückholen kann er dich ja schlecht. Er darfs nur nicht vorher mitbekommen, sonst holt er sich ne einstweilige Verfügung la-floe

von la-floe am 20.07.2013, 13:04



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Wenn es schlecht läuft. Von daher : Auf keinen Fall einfach wegziehen ! Notfalls ABR beantragen und abwarten was ein Gericht entscheidet.

von Sternenschnuppe am 20.07.2013, 13:23



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Die Kinder sind 18 und 15 Jahre alt? Das 18-jährige ist volljährig, da hat der Vater nichts mehr zu melden. Das 15-jährige hat ein Mitbestimmungsrecht - würde es mit wollen oder evtl. lieber zum Vater ziehen?

von Pamo am 20.07.2013, 13:46



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Die Großen hat sie mit in die Ehe gebracht ;-)

von Sternenschnuppe am 20.07.2013, 14:03



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Die beiden Grossen sind mit in die Ehe reingebracht, der 18 jährige interssiert ihn auch nicht. Hier geht's nur um die kleinem.....

von friesin1971 am 20.07.2013, 14:03



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Buuh, schade. Ich habe wohl zuviele Schokokekse gegessen, das schlägt mir auf die Intelligenz.

von Pamo am 20.07.2013, 14:07



Antwort auf: Umgangsrechte bzw Umzug

Hallo, ich hab das auch schon durch. Der Vater muss zustimmen. Tut er das nicht und du ziehst trotzdem um, kann dich das das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht kosten, also das würde ich nicht machen. Wenn er nicht einfach zustimmt, gilt zu beachten: Der Umzug muss gerechtfertigt sein (zB neue Arbeitsstelle o.ä.) und darf den Umgang mit dem Vater nicht erheblich erschweren. Dann würde notfalls auch ein Familiengericht zu deinen Gunsten entscheiden. Wenn du nur deswegen umziehen willst, weil es dir woanders besser gefällt sieht es bei fehlender Zustimmung des Vaters eher schlecht für dich aus. LG, Julia

von JuliaA am 20.07.2013, 15:12



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