Frage: Umgangsrecht

Hallo, Mein Freund hat 4 Kinder von 4 verschiedenen Frauen, 3 Jungs aus dem Jahr ... und ein Mädel aus dem Jahr ..... (bitte keine Vorurteile er weiß es hätte nicht so wiet kommen müssen aber damals war ihm alles egal) Jetzt möchte er gerne den Kontakt zu seinen Kindern aufbauen was sich aber schwierig gestaltet. Bei Mutter 1 weiß der kleine wer sein Vater ist und sagt zu meinem Freund auch Papa. Das erste treffen waren wir bei ihr zuhause und der kleine hat uns super aufgenommen gleich mit uns gespielt gleich zu meinem Freund Papa gesagt und sie haben sich einfach super verstanden. Dann würde ausgemacht sie kommt 2 Wochen später zu uns um zu sehen wie wir leben. Dazu kam es leider nicht, da die Mutter am besagten Termin eine magendarm Grippe hatte, was natürlich passieren kann. So haben sie eine Woche drauf einen neuen Termin ausgemacht der leider auch nicht zustande kam, da die Mutter meinte am Tag des Termins zu schreiben das sie doch lieber mit ihrem Sohn nach ... geht. Daraufhin hat mein Freund gesagt er möchte gerne das es etwas geregeltes gibt und er es übers JA klären lässt, sie völlig ausgetickt und den Umgang komplett verboten. Er soll vors Gericht gehen sagt sie. Hat er dort Chancen auf ein umgangsrecht weil er jetzt erst nach 5 Jahren den Kontakt möchte? Mutter 2 verbietet meinem Freund den Kontakt komplett, da sie in einer neuen Beziehung ist und der kleine denkt ihr neuer Freund ist sein Vater. Was kann man da tun? Mutter 3 sagt der Kontakt kann man herstellen, aber bei treffen zwischen Kind und Vater sagt sie dem Kind das er nur ein Freund ist, also sie möchte dem Kind bei treffen nicht sagen das mein freund sein vater ist. Ich weiß nicht was ich davon halten soll? Mutter 4 besteht regelmäßig Kontakt und wird auch übers JA laufen aber Mutter ist einverstanden. Bitte um eure Hilfe. Danke

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 10:06



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, ich rate ihm, bei allen vier Kindern erst mal das gemeinsame elterliche Sorgerecht zu beantragen. Ansonsten soll er bei den jeweiligen Jugendämtern für alle Kinder Termine ausmachen, die vermitteln beim Umgang. Sollte das nicht funktionieren, muss er die Anträge gerichtlich stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Umgangsrecht

hi, rechnet aber dann bitte auch damit, dass im Gegenzug Anträge zur Titulierung des UNterhalts eintreffen. Wie ist denn der Unterhalt aktuell geregelt? floe

von la-floe am 27.02.2019, 10:32



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, Da mein Freund vollzeit arbeitet und 1200 Euro netto verdient zahlt er für alle 4 Kinder ans Ja 90 Euro, so ist es mit dem Ja ausgemacht weil der Satz zum Selbstbehalt bei 1133 Euro steht. Gruß

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 10:40



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Liebe Frau Bader, Kann er das gemeinsame Sorgerecht einklagen obwohl er 5 jahre nichts mit den Kindern zu tun hatte? Liebe gruss

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 10:41



Antwort auf: Umgangsrecht

Nichts rechtliches, aber hat deinFreund denn nun auch vor, sich regelmäßig um alle Kinder kümmern zu wollen/Umgang wahrzunehmen? Ich kann Mütter, die 5 Jahre lang nichts vom Erzeuger gehört haben schon verstehen, dass sie nicht sofort Hurra schreien, wenn er nun plötzlich um die Ecke kommt. Innerhalb von 5 Jahren hat man sich sein Leben ja nun eben komplett ohne KV eingerichtet und sicher kein Interesse daran, einer evt. nur Laune des KV jetzt sofort nachzukommen. Das ändert natürlich nichts am Recht des KV auf Umgang bzw. am Recht der Kinder auf Umgang mit dem Vater - aber ich kann verstehen, wenn die Mütter nach 5 Jahren dem ganzen eher skeptisch bis komplett ablehnend gegenüber stehen. Die Kinder werden nichts davon haben, wenn er nun Umgang möchte, aber n 5 Monaten vielleicht dann doch nicht mehr und so weiter.

von cube am 27.02.2019, 11:12



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Ja er möchte regelmäßig für seine Kinder da sein das ist nicht nur eine Phase :) Meine Frage hat sich leider damit nicht beantworte ob sich jemand auskennt in den einzelnen Fällen. Er möchte auf alle Fälle nicht nur Phasen weiße den Kontakt zu seinen kindern.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 11:15



Antwort auf: Umgangsrecht

Dei Frage wurde ja beantwortet. Er hat ein Recht darauf bzw. die Kinder haben ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Notfalls muss er es einklagen. Also erst mal zum Jugendamt und dort besprechen, wie Umgang stattfinden könnte und über das JA versuchen, mit den Müttern Regelungen zu treffen. Klappt das nicht bzw. Regelungen werden nicht eingehalten, wird er im Zweifel eben Klage beim Familiengericht einreichen müssen.

von cube am 27.02.2019, 11:31



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Danke für die Antwort. Wie sieht das bei Mutter zwei aus die ihrem Kind gesagt hat ihr jetziger Freund ist sein Vater? Er möchte ja nichts zerstören oder er möchte ja dem Kind nicht schaden.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 11:33



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Auch da ist es so - letztendlich hat das Kind und der Vater ein Recht auf Umgang, das im Zweifel eingeklagt werden kann/muss. Das die Mutter dem Kind bisher verschwiegen hat, dass Papa nicht der leibliche Vater ist, ist sozusagen nicht das Problem deines Freundes. Wie er das handhaben möchte, muss er nun fürs ich selbst entscheiden - rein Rechtlich ist er eben der Vater.

von cube am 27.02.2019, 12:00



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Hallo, Bevor er das gemeinsame Sorgerecht beantragt, muss er die Vaterschaft anerkannt haben. Hat er das gemacht? Er soll zum Jugendamt gehen und sich beraten lassen. Und dann, wenn möglich einen besser bezahlten Job suchen oder einen zusätzlichen Job annehmen. An Kindesunterhalt zahlt er pro Kind nicht mal 25 Euro. Das ist schon sehr wenig. LG luvi

von luvi am 27.02.2019, 12:16



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Hallo er hat die Vaterschaft bei allen Vieren anerkannt. Er arbeit in vollzeit und hat einen Nebenjob womit er wöchentlich auf 60 Stunden kommt.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 12:38



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Anmerkung: Wöchentlich 60 Stunden sind unzulässig. Da stimmt etwas nicht.

von HeyDu! am 27.02.2019, 12:56



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Und der Mindestlohn wäre dabei auch nicht eingehalten...

von HeyDu! am 27.02.2019, 12:57



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Er arbeitet 48 Stunden vollzeit in seinem Betrieb und 12 Stunden am Wochenende 6 St Samstag und 6 St Sonntag. Ja das ist unzulässig aber er möchte das, sonst könnte er keinen Unterhalt zurück zahlen. Er hat auch schon von der Steuerberatung auf den Deckel bekommen und muss jährlich dafür zahlen.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 12:58



Antwort auf: Umgangsrecht

Du kennst vermutlich nicht einmal die halbe Wahrheit.

von HeyDu! am 27.02.2019, 13:00



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Er arbeitet 60 Stunden pro Woche und verdient gerade mal 1.600,- Brutto? Hat also einen Stundenlohn von unter 7,- Euro? Und ER wird bestraft, aber der/die Arbeitgeber, die die Gesetze nicht einhalten, machen fröhlich so weiter? Das glaube, wer mag.

von Strudelteigteilchen am 27.02.2019, 13:03



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Und in welcher Branche hat man denn noch 48-Stunden-Wochen?

von Strudelteigteilchen am 27.02.2019, 13:04



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....und in spätestens 1 Jahr lesen wir hier die Frage, wie man den Unterhalt für die anderen Kinder weiter reduzieren kann, da ein weiteres Kind unterwegs ist....Nr. 5 von Frau 5. floe

von la-floe am 27.02.2019, 13:09



Antwort auf: Umgangsrecht

Ich habe vor der Elternzeit tatsächlich einen 46-Std-Vertrag gehabt (allerdings Führungsposition und da waren Überstunden dann zusätzlich noch zulässig bei Abgeltung in Urlaub). Gibt es also durchaus. 60 Std zu arbeiten und dann dennoch nur 1600 raus zu haben - da würde ich mich mal an die Aufsichtsbehörden wenden bzgl. Mindestlohn.

von cube am 27.02.2019, 13:14



Antwort auf: Umgangsrecht

Cube, kannste wetten der Typ macht Schwarzarbeit und hat eigentlich viel mehr "Netto". Mein Mann hat auch 48 Wochenstunden aber ganz ehrlich, ist doch die Ausnahme und muss sich schon lohnen.

von HeyDu! am 27.02.2019, 13:17



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo ich habe gerade gesehen das ich es falsch formuliert habe. Er arbeitet unter der Woche vollzeit 48 Stunden von dieser vollzeitstelle zählt er 90 Euro ans JA. Am Wochenende arbeitest er 12 Stunden jeweils und das Geld vom nebenjob hat er gar nicht für sich sondern geht direkt ans Jugendamt. Alles zusammen sind es knapp 1600 Euro netto und davon behält er 1133 Euro für sich der Rest geht ans Amt.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 13:34



Antwort auf: Umgangsrecht

Und ich kenne die komplette Wahrheit ich lebe schließlich mit ihm zusammen und das nicht erst seit gestern. Und nein hier kommt in einem Jahr nicht die Frage wie er Unterhalt mindern kann weil Kind 5 unterwegs ist. Was für unnötige Kommentare hier abgegeben werden ist die Härte. Weil er Fehler in seinem. Leben gemacht hat und 4 kinder gezeugt hat? Meine fresse sry aber jeder von euch hat in seinem Leben schon einmal Fehler gemacht. Er hat Kinder in die welt gesetzt für die er jetzt gerne Umgang hätte was ist daran so schwer zu begreifen? Soll er es jetzt irgendwie ändern denn das kann er nicht. Und schließlich steht er zu dem was er gemacht hat und mault nicht rum.

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 13:39



Antwort auf: Umgangsrecht

Völlig egal, ob er damit Schulden zurück zahlt oder shoppen geht. Die Stundenzahl ist unzulässig. Es wird ihm auf die Füße fallen. Wenn er tatsächlich so viel arbeitet, hat er ja auch gar keine Zeit für regelmäßigen Umgang mit den Kindern.

von HeyDu! am 27.02.2019, 13:41



Antwort auf: Umgangsrecht

Wisst ihr... Da ist es. Er wird heir von manchen schlecht hingestellt obwohl ihr ihn nicht kennt. Dann wird böse geredet das er kein Unterhalt bzw zu wenig zahlt und jetzt wird er blöd hingestellt weil er zu viel arbeitet um den Unterhalt zurück zu zahlen. In diesem Fall wäre es wohl richtig wenn er nur seinen vollzeit Job macht ans Jugendamt 90 Euro für 4 Kinder zahlt aber dafür es Wochenende mit den Kids verbringen zu können? Oder wie soll ich das hin und her hier jetzt verstehen

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 13:44



Antwort auf: Umgangsrecht

Es stellt ihn niemand blöd hin, man macht nur darauf aufmerksam, dass die Karten bei der Sachlage nicht günstig liegen. Die Arbeitgeber machen sich strafbar und das Finanzamt wird wohl tätig werden, jedes Jahr aufs neue. Es sei denn, dass Finanzamt merkt nix davon, weil keine Steuern gezahlt werden. Du sagst ja, Du kennst die Wahrheit. Dann kennst Du auch seine Chancen bzgl. der Kinder bei diesen Gegebenheiten.

von HeyDu! am 27.02.2019, 13:48



Antwort auf: Umgangsrecht

Nicht schlecht hingestellt, aber rechne selbst: Mindestlohn seit dem 1.01.2019: 9,19 die Stunde q´48 Stunden: 441,12 € Selbst wenn man nur mit 4 Wochen pro Monat rechnet, wären das beim Hauptjob schon 1764,48 € die er da verdienen müsste. Also schon mit Hauptjob alleine mehr. In der regel hat ein Monat aber nicht nur 20 Arbeitstage sondern bis zu 23 wenn man von 5 Tage-Woche ausgeht. Entweder er arbeitet also schwarz, oder der AG bescheißt ihn. Davon ab darf er gesetzlich gar nicht so viel arbeiten, damit ist er über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit welche man pro Woche haben darf.

von Felica am 27.02.2019, 13:52



Antwort auf: Umgangsrecht

Ja klar gestaltet sich das schwierig aber soll er in dem Fall einfach auf seine Kinder verzichten?

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 13:53



Antwort auf: Umgangsrecht

Nein, nicht verzichten. Er soll aber mal schauen ob das mit der Arbeit wirklich korrekt läuft. bekommt eine der Frauen das raus, gibt er denen richtig Futter. Am Ende hat er Ärger mit dem Finanzamt, ist den Job los und sieht die Kinder immer noch nicht. Also sollte er auch schauen das alles korrekt läuft. Hat er ja auch mehr von wenn er sagen kann, hier ich kümmere mich darum auch bei mir alles in den Griff zu bekommen.

von Felica am 27.02.2019, 13:56



Antwort auf: Umgangsrecht

Ja brutto 1764 Euro umgerechnet sind 1256 Euro netto. Beim nebenjob verdient er 324 Euro was dann genau 1580 Euro was ist daran so schwer zu verstehen?

Mitglied inaktiv - 27.02.2019, 13:57



Antwort auf: Umgangsrecht

Dann wird er beim Minijob beschissen, die müssen sich genau so an den Mindestlohn halten. Er wäre da also knapp an den 450 €. Und damit bei über 100 netto mehr. Steuern und Abgaben müssen auf den Minijob ja nicht bezahlt werden.

von Felica am 27.02.2019, 14:01



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