liebe frau bader, da der kindesvater mehrmals den umgang hat schleifen lassen, habe ich jetzt übers jugendamt klären lassen wann er sein kind sehen darf und wann nicht. wir sind zu der einigung gekommen ei mal in der woche unter der vorraussetzung das ich dabei bin - immer. dies wurde aber nicht schriftlich festgehalten. nun möchte der vater jedes mal etwas unternehmen wo eintritt verlangt wird, baden gehen, zoobesuche, kino, theater, eis essen etc. bin ich dazu verpflichtet meinen teil seber zu zahlen oder muss dies der vater übernehmen? er will ja immerhin sein kind sehen und er hat die option nur in meinem beisein. aber ich sehe nicht ein jedes mal dafür finanziell aufkommen zu müssen. welche rechte habe ich? habe das alleinige sorgerecht.
Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 18:54