Frage:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Hallo Frau Bader,
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Um ganz ehrlich zu sein, bin ich absolut ratlos, wie es jetzt weitergehen soll. Zum Glück habe ich gute Freunde, die zu mir stehen und mich unterstützen.
Ich habe mich von dem Kindsvater meiner Tochter getrennt, wir waren nicht verheiratet, er hat kein Sorgerecht.
Ihn zu verlassen, war das Beste, was ich machen konnte. Komme jedoch nur sehr schwer von ihm los. Dabei hilft mir aber jetzt eine psychologische Beratung.
Er versucht wirklich alles, um an das Sorgerecht seiner Tochter zu gelangen. Er weiß ganz genau, dass das mir das Herz brechen würde. Diesen Mann darf man einfach nicht verlassen !!! Er hat mich bei der Polizei angezeigt, schreibt Briefe an das Amstgericht mit sehr guten Worten... wie psychisch ich am Ende wäre... dabei habe ich ihm immer Besuchsrecht gewährt, auch seinen Eltern. Es gibt klare Regeln.
Er klagt und klagt und klagt.... er will mich am Boden sehen.
Jetzt ist es so, dass ich einen Anwalt habe, der mich vertritt.
Jedoch bin ich mit ihm überhaupt nicht zufrieden. Da mich jedoch mein Exfreund in die Privatinsolvenz getrieben hat (aufgrund unseres gemeinsamen Hauses und meiner damaligen Selbstständigkeit), ich bei diesem Anwalt Prozesskostenbeihilfe beantragt habe, kann ich nicht wechseln. :-(
Der Anwalt ist mir damals empfohlen wurden. Er ünterstützt mich jedoch überhaupt nicht, gibt keine Ratschläge.
Nun ist es so, dass mein Exfreund beim Jugendamt war, etwas vorgeseuselt hat von gemeinsamer Zukunft etc. und diese Dame bei Gericht für uns eine Paarberatung vorschlägt !!!!
Dieser Mann hat mich geschlagen und gedehmütigt... das weiß die Frau beim Jugendamt !!!
Ich möchte auf keinen Fall eine Paartherapie!!
Heute bekomme ich Post vom Gericht, wonach ich dazu regelrecht gezwungen werde, mit diesem Mann eine Therapie zu machen!!!
Kann ich dazu gezwungen werden? Ich möchte endlich Ruhe, keine Drohungen, keine Beschimpfungen, keine Anzeigen mehr, einfach nur Ruhe !!
Natürlich darf er seine Tochter weiterhin sehen, das werde ich ihm nicht verbieten, aber ich möchte nichts mehr von ihm und mit ihm machen.
Können Sie mir ein paar kleine Tipps und Hilfen schreiben, was ich tun kann?
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
Silke
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 14:20
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Hallo,
da Sie einen Anwalt haben, darf ich nichts dazu sagen (Standesrecht)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2008
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Owei....Silke...
Grundsätzlich wäre es politisch völlig unklug, eine Beratung VÖLLIG abzulehnen.
Allerdings kannst Du durchaus ganz klar machen, daß es keine Versöhnungsversuche Deinerseits gab, sondern immer und nur den Versuch, auf der Elternebene (nicht auf der Paar-Ebene) konstruktiv miteinander zu kommunizieren.
Und daß Du durchaus bereit bist, eine ELTEN-Beratung zu machen. Dies solle jedoch nicht mit einer Paar-Beratung verwechselt werden.
Und bist Dir auch sicher, daß das Jugendamt eben genau dies (die Elternberatunbg) genmeint hat.
... und dann würde ich noch ganz schlau das JA um Beratungsadressen fragen :-)
Zeige Kooperationswillen, alles andere wird sonst für Dich nach hinten losgehen.
Wobei: wenn man Dir das all. Sorger. aberkennen würde, müsstest Du schon schwerwiegende Fehler machen...
Oder anders: er kann sein Kind doch umfänglich sehen, wo würde dann das gem. Sorger. dem Kind NOCH SO VIEL MEHR nutzen als die jetzige Situation?
Viele Grüße
´
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 14:41
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
oh je du ärmste!!!
da du anwaltlich vertreten wirst, darf frau bader keine auskunft geben, aber ich schließe mich desirée an...zeige dich kooperativ, schlag ihn mit den eigenen waffen, säusle genauso wie er, daß du eben kein paar mehr sein willst.
ich hatte letztes jahr entfernt annähernde probleme, war z.t. auch mit dem anwalt nicht zufrieden, aber am ende hat es sich als genau richtig rausgestellt, was er wie gemacht hat.
zeig du ihn doch auch an!!!
ich wünsch dir alles alles gute, ich fühle mit dir....wirklich.
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 17:29
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Hallo Desiree,
danke für deine Antwort!!
Das große Problem liegt darin, dass ich zwar seit Anfang letztem Jahr von ihm getrennt bin, aber einen Versöhnungsversuch dieses Jahr Ostern gewagt habe. Er hat mich solang bequatscht unhd begraben, dass ich nicht anders konnte... und das ganz schlimme ist, dass ich diesen Mann immer noch liebe!! Es hat jedoch nicht funktioniert und ich wurde noch tiefer verletzt, da er neben mir noch 3 andere Frauen hatte.
Ich möchte weder eine Paar- noch eine Elternberatung mit ihm. Ich möchte ihn nicht mehr sehen. Unsere Tochter wird nur über die Großeltern ausgetauscht.
Ja, ich habe Angst, wenn ich ihn sehe, wieder rückfällig zu werden... aber das will ich nicht mehr !!! Er hat mir so viel angetan, nein, das nie wieder. Nur eben es tut noch sehr weh und aus dem Grund möchte ich ihm nicht begegnen.
Das Jugendamt und das Gericht schlagen eine PAARtherapie vor, bzw. verpflichten mich dazu !!!
Ich frage mich, ob dazu wirklich einwilligen muss?
L.G.
Silke
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 17:38
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Hm, also ob das Gericht dich zu einer Paarberatung auffordern kann, wage ich zu bezweifeln.
Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass ihr euch gemeinsam im Sinne eures Kindes beraten lassen sollt. Das machen auch so Psychosoziale Einrichtungen. Dort soll dann unter Anleitung eine mögliche Zukunftsperspektive (also für das, was das Kind anbelangt!) erarbeitet werden.
Also, wie der Umgang geregelt wird und solche Dinge.
Mir ist sowas vom Gericht auch "aufgebrummt" worden, aber es hat nicht geklappt. Und sicherlich ist es nicht clever, das per se abzulehnen. Ich war ja auch da, aber ich lasse mich so wie du auch nicht mehr von meinem Ex demütigen. Und das hat zuletzt auch der Richter eingesehen.
Ich wünsche dir alles Gute und das richtige Augenmaß,
Annette
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 21:38
Antwort auf:
Umgangsrecht des Kindsvaters bei Trennung und weitere Fragen
Ich danke euch für eure Antworten!! :-)
Mitglied inaktiv - 14.06.2008, 10:46