Liebe Frau Bader,
der Sohn meines Mannes aus erster Ehe (5 J.) verbringt jedes zweite Wochenende zwei Nächte bei uns, in den Ferien manchmal auch mehrere Tage am Stück. Allerdings verwehrt uns seine Mutter bisher Weihnachten und den Geburtstag komplett. Da wir (inclusive seiner beiden Geschwister) auch diese Tage sehr gerne mal mit ihm verbringen würden, wollten wir wissen, ob denn so etwas wie ein gesetzliches Anrecht auf diese Tage besteht, sodass er z.B. den Weihnachtsabend vielleicht abwechselnd bei uns und bei seiner Mutter verbringt (die inzwischen auch wieder verheiratet ist und ein zweites Kind hat).
Viele Grüße
AnnaS.
Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 15:47
Antwort auf:
Umgangsrecht Weihnachten
Hallo,
hierzu gibt es kein Gesetz, die Eltern müssen das regeln. Normalerweise in einer Rotation. Ein Jahr Heiligabned beim Vater und Ostersonntag bei der Mutter, nächstes Jahr umgekehr usw. Dies soll auch für den Urlaub gelten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2007
Antwort auf:
Umgangsrecht Weihnachten
nein. es steht euch der 2. feiertag (ostermontag, pfingstmontag, 2. weihnachtstag) und die hälfte der ferien zu.
bei den anderen sachen seit ihr auf zustimmung der mutter angewiesen.
Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 16:06
Antwort auf:
Umgangsrecht Weihnachten
Ich widerspreche mal mela :-)
Gesetzlich steht niemandem irgendwas zu, weil gesetzlich nichts zu diesen "besonderen" Tagen geregelt ist.
Steht dazu etwas in einer evtl. Umgangsvereinbarung?
Warum sträubt sich die Mutter so?
Ansonsten helfen hier leider wirklich nur Gespräche mit mutter und evtl. Jugendamt.
Der Bub mag sicher gern zu Euch, aber er mag auch sicher gern bei der Mutter feiern. Ihn selbst zu fragen und auchnoch entscheiden lassen zu wollen hilete ich für höchst fragwürdig...
Viele Grüße
Désirée
... wir hatten das auch und haben dann oft an hl. Abend "halbe halbe" gemacht... fand ich ätzend, aber mei... die Mutter...
Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 17:21