Frage: Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zur Situation: 2 Kinder, 8&10, leben beim Papa, würden Im April bzw Juli in den väterlichen Haushalt zurückgeführt. Lebten davor ca 2,5 Jahre in einer Einrichtung. Die Kinder haben also schon einiges mitgemacht. Letztes Umgangswochenende fiel aus (vor Weihnachten) durch Krankheit meiner Tochter ( mehrere Male Erbrechen, passiert allerdings häufiger, V.a. Stressbedingtes übergeben) und zuviel Stress seitens meines Sohnes (erst Übernachtung bei einem Freund von Fr auf Sa und abends sollte von einem Verein noch ein Gottesdienst stattfinden). Am 2 Weihnachtstag bekam ich meine Tochter ebenfalls nicht da ihr Vater mit ihr wegen einmaligem Erbrechen in die Kinderklinik fuhr zwecks abklärung. Meine Tochter machte im Krankenhaus einen gut gelaunten fitten Eindruck. Nun wollen wir das Wochenende nachholen. Da ich mehr im Kontakt mit der Stiefmutter meiner Kinder stehe schlug diese die zweite Winterferienwoche vor, da ich im Einzelhandel tätig bin und nur die Samstage frei habe wenn Umgang ist (alle 4Wochen). Diesbezüglich stellt sich der Vater meiner Kinder jetzt aber quer weil er unbedingt möchte das die Kinder zur Ferienbetreuung gehen (Vater und Stiefmutter sind nicht berufstätig). Wo liegen die rechtlichen Grundlagen? Welche Rechte haben meine Kinder aber auch ich in dieser Situation? Mein nächster freier Samstag ist erst in 3 Wochen. Und auf meiner Arbeit ist es aufgrund meiner unflexibilität (Mann Schichtarbeiter und noch ein Kind U2) nicht möglich mir die Wochenenden so frei zu nehmen wie dem Vater meiner Kinder es in den Sinn kommt... da will oder kann er aber leider nicht verstehen. Um eine Antwort wäre ich dankbar Ps: das Jugendamt ist in der Familie bereits präsent durch die Rückführung, allerdings möchte ich es schaffen vernünftige Regelungen zu erreichen ohne direkt zum Jugendamt rennen zu müssen....

Mitglied inaktiv - 27.12.2018, 21:51



Antwort auf: Umgang

Hallo, ohne Vermittlung des JA scheint es nichts zu werden - die Ansichten zu dem Thema scheinen stark auseinander zu driften. Man soll sich immer um eine gütliche Einigung bemühne - zum Vorteil der Kinder. Ansonsten bleibt nur der gerichtliche Weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2019



Antwort auf: Umgang

Nunja, grundsätzlich sehe ich es so, dass der Umgang der Kinder mit den Eltern VOR Fremdbetreuung geht. Insofern spricht doch alles für eine Woche Ferien mit Dir. Was genau stört den Vater daran? So wie es sich anhört wirst Du um eine Vermittlung durch das JA nicht drumherum kommen. Aber Frage nebenbei: warum kannst Du nicht alle 2 Wochen zumindest den Sonntag für die beiden verfügbar haben? Oder einen Nachmittag einer deiner freien Tage unter den Woche? LG D

von desireekk am 28.12.2018, 17:40



Antwort auf: Umgang

Erstmal Danke für deine Antwort :) Dem Vater stört, das meine Tochter erbricht - er sieht darin eine erhebliche Belastung für meine Tochter, bezogen auf den Umgang. Die Sonntage habe ich zur Verfügung, allerdings nur einen Samstag im Monat - der dann ist wenn ich im Umgangsrythmus die Kinder hier habe. Er ist strikt dagegen das ich zB samstags arbeite wenn ich die Kinder habe (ich arbeite Teilzeit, wir sprechen von 5-6std Arbeitszeit zb 6-11:30 oder freitags von 15-20:30), entsprechend muss ich bei einem nachzuholendem Wochenende lt. seiner Meinung frei haben. Das gleiche gilt für den Abholtag. Das bedeutet im Umkehrschluss das ich freitags wenn ich die Kinder abhole keine spät machen kann (mein Mann und ich arbeiten entgegengesetzt) sofern mein Mann an solch einem Tag früh hat. Das macht mein Arbeitgeber aber nicht mit da ich ja so schon nicht sehr flexibel bin und bereits den freien Samstag habe - Im Einzelhandel schon schwer genug regelmäßig einen Samstag frei zu erhalten. Sonntags bin ich darauf angewiesen ein Auto zu haben, sofern mein Mann nicht arbeiten ist, ist das auch kein Problem, allerdings wenn er arbeiten ist bedeutet das 12std. Schicht bei ihm. Entsprechend bin ich diese Sonntage dann ohne Auto und nicht mobil. Wenn ich meinen Plan für die Arbeit weit genug im Voraus erhalten würde, könnte ich auch entsprechend einen Tag in der Woche ausmachen, allerdings haben meine Kinder in der Woche nachmittags oft Termine die auch fest sind, so zB Ergotherapie, Psychologe und den erziehungsbeistand. Somit sind 3-4 der Nachmittage bereits belegt. Die Umstände machen es nicht einfach. Der Kindsvater zeigt dahingehend aber auch kein Verständnis - ihm ist es egal ob das mit meinem Job vereinbar ist - für ihn muss das so klappen wie er sich das ausmalt. Ich kann verstehen wenn die Kinder gestresst sind etc. schließlich sind die Rückführungen noch nicht lange her und die Kids haben auch einiges durchgemacht aber ich glaube jetzt die Umgänge so problematisch zu gestalten ist einfach der falsche Ansatz... darunter leidet die Elternebene und die Kinder merken das... die Kinder werden dadurch nur mehr verunsichert... Zum Haare raufen :(

Mitglied inaktiv - 28.12.2018, 22:07



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