Hallo Frau Bader,
ich bräuchte wieder mal ihren Rat.
Mein Mann hat sein Kind einige Jahre nicht gesehen. Es wurde sich beim Jugendamt geeinigt, daß er seine Tochter alle 4 Wochen mit Begleitung von der Oma sieht (Begleitung, weil sie ihm vorgworfen hat er hätte sich früher sexuell an der Tochter vergriffen und sie hat Angst er könnte es wieder tun) Es ist aber alles nicht wahr und auch die letzten Jahre hat sie nie ein Wort davon gesagt. Erst jetzt wo er seine Tochter regelmäßig sehen möchte kommt sie mit so einem Vorwurf. Mein Mann hat jetzt seine Tochter 3 mal ein paar Stunden gesehen.
Jetzt möchte die Tochter gerne zu uns. Mein Mann telefonierte heute mit seiner Ex und sie möchte daß sie nur in Begleitung zu uns kommt und dann fing sie schon wieder an mit den Sticheleien. Warum habt ihr was zu verbergen? Warum willst du sie alleine sehen, das ist schon merkwürdig.
1. kann man diese Vorwürfe unterbinden lassen?
2. Umgang alle 4 Wochen? Ich dachte immer alle 2 Wochen.
3 Sollten wir zum Anwalt?
Könnten wir uns dann auch an sie wenden?
Liebe Grüße
Kathrin
Mitglied inaktiv - 24.04.2005, 21:50
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
was sagt denn das Jugendamt zu den Zeiten? Schalten Sie im Zweifel einen Anwalt ein, er hat ein Recht auf sein Kind. Wegen der sex. Belästigung würde ich überlegen, Strafantrag gegen sie zu stellen. Angriff ist die beste Verteidigung. Bessert aber nicht das Klima zwischen den Parteien.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2005
Antwort auf:
Umgang
Das sind seitens der Kindsmutter natürlich harte Vorwürfe die sie aber denke ich beweisen müsste und wenn du dabei bist ist der Umgang doch in "Begleitung" . Mit einem Anwalt wäre euch hier sicherlich geholfen. Je nachdem wie alt die Kleine ist würde sie im Falle einer Verhandlung sicher auch befragt werden in wie weit sie den Umgang mit ihrem Vater möchte. So war es zumindest bei meinem Lebensgefährten. Die Kindsmutter hat auch versucht die Kinder davon abzuhalten ihn zu besuchen. Vor der Verhandlung mussten beide incl. Kinder zum Jugendamt wo die Kinder (nicht im Beisein der Mutter) gefragt wurden wie sie es denn gern möchten und zur Verhandlung wurden die Kinder im Richterzimmer auch noch einmal vom Richter gefragt und der hat nach den Wünschen der Kinder entschieden. (Kinder sind 5, 8 und 14 Jahre alt) Jetzt funktionierts prima und die Kinder findens auch gut.
Mein LG hat den Umgang alle 2 Wochen, allerdings haben sie das gemeinsame Sorgerecht, weiß ja nicht wie das bei deinem LG ist. Aber ich denke wenn das Mädel alle 2 Wochen will dann wird man den Wunsch auch berücksichtigen.
Viel Glück!!
Mitglied inaktiv - 24.04.2005, 23:14