Übertragung Kindkranktage wenn Papa privat versicher ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung Kindkranktage wenn Papa privat versicher ist?

Hallo Frau Bader, Mein Lebensgefährte ist Student und musste sich nach der Bundeswehrzeit privat versichern, da er weiterhin noch z.T Anspruch auf (80%) freie Heilfürsorge hat. Eine Restschutzversicherung (20%) bieten die gesetzlichen Kassen nicht an. Auf Grund der Anwartschaften war die private KV um die Hälfte günstiger als sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Sein Gehalt bekommt er weiterhin von der Bundeswehr, er ist zwar offiziell entlassen befindet sich aber im Berufsförderungsdienst wo man noch 3 Jahre weiter bezahlt wird. Jetzt ist es so, dass mein Lebensgefährte während der Vorlesungszeiten nicht in der Uni fehlen kann und ich deshalb zu Hause bleiben muss wenn unser Sohn (2 Jahre) krank ist. Meine Krankenkasse (tk) sagte ich könne keine Tage von meinem Freund übernehmen, da er privat versichert ist das ginge nur wenn er gesetzlich versichert ist. Die 10 Tage reichen hinten und vorne nicht. Wir haben Februar und schon sind 5 Tage weg. Kann doch auch nicht Sinn sein sich selbst immer krankschreiben zu lassen!? gibt es denn da gar keine Möglichkeit 20 Tage zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Mareike

von HappyMumy2013 am 10.02.2015, 15:31



Antwort auf: Übertragung Kindkranktage wenn Papa privat versicher ist?

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2015



Antwort auf: Übertragung Kindkranktage wenn Papa privat versicher ist?

Hallo, ziemlich kurz und knapp: Nein, gibt es nicht. Wobei auch ein Studen mal "krank§" sein kann, ebenso wie Du...!! Ansonsten eben Überstunden, Urlaub, Fremdbetreuung. Gruss Désirée

von desireekk am 10.02.2015, 15:48



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