Hallo Frau Bader,
bis zu welchem Zeitpunkt muss ich meinem AG mitteilen, dass ich Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Lebensjahr übertragen möchte?
Wenn ich die Elternzeit dann doch noch vor dem 3. Geburtstag nehmen müsste, kann ich dass? Gibt es Ausnahmen/Härtefälle? Muss der AG dann zustimmen?
Danke und Gruß
Tinte
von
tinta
am 24.01.2018, 08:48
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit
Hallo,
wenn Sie nach der Geburt mindestens zwei Jahre beantragt hatten, haben Sie einen Anspruch darauf, dass dritte Jahr mit Antragsfrist sieben Wochen zu nehmen.
Ob Sie einen Anspruch darauf haben, die Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Lebensjahr zu übertragen, hängt davon ab, wann das Kind geboren ist. Ist es vor Juli 2015 geboren, können Sie nur zwölf Monate und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers übertragen. Wenn es danach geboren worden ist, können Sie 24 Monate auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers übertragen. Die Antragsfrist ist immer 13 Wochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2018
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit
Wenn das Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde, musst du das gar nicht vorher angeben.
Du darfst einfach bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nutzen, musst sie nur dann mit einer Frist von 13 Wochen vor dem eigentlichen Antritt regulär anmelden.
Wenn du sie vor dem dritten Geburtstag nehmen willst gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen.
Bedenke aber, dass du dich mit deinem ersten Elternzeitantrag für zwei Jahre gebunden hast, sprich Änderungen/Verlängerungen/Verkürzungen der Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre benötigen die Zustimmung des Arbeitgebers (Bindungszeitraum).
von
Dojii
am 24.01.2018, 10:12