Ich bin in der 9. SSW, mein ET ist der 17.05.02. Beruflich arbeite ich jetzt 25 Stunden die Woche - natürlich mit vielen Überstunden. Bis zum Ende 2001 habe ich bis heute ca. 35 Tage an Überstunden und 15 Tage Urlaub, noch nicht eingerechnet die für 2002. Nun gehe ich aber ab 05.04.2002 in meine Wochen. Zwei Jahre soll dann meine Elternzeit betragen. Ab Mai 2002 ziehe ich in eine ca. 200 km entfernte Stadt. Wie muß ich mich jetzt verhalten? Ich komme nach der Elternzeit nicht wieder zurück in den Betrieb. Können Sie mich auf Grund dieser Tatsache kündigen? Muß ich den AG mitteilen, daß ich nach der Elternzeit nicht wieder komme? Was ist mit den Überstunden? Wir hatten schon einmal angefragt, ob der AG die bezahlen will, dies möchte er aber nicht und ich jetzt auch nicht mehr. Wie ist hier die Rechtslage? Im Vorfeld möchte ich mich schon jetzt bei Ihnen bedanken. Viele Grüße, Ina.
Mitglied inaktiv - 09.10.2001, 18:20