Ich habe mal eine Frage. Wie kann man 1,5 bis zum Mutterschutz überbrücken, damit man später für die Rente keine Nachteile hat? Angenommen ich werde zum ende Februar gekündigt da unser Werk geschlossen wird. Der Mutterschutz (für das 2. Baby) beginnt mitte April. somit sind es 1,5 zu überbrücken, auch um weiter normal krankenversichert zu bleiben. Arbeitslosmelden halte ich für sinnlos, wie wäre es mit Elternzeit? 1. Tochter wird im Sommer erst 3, ich war 1,5 Jahre mit ihr zuhause.
Was kann man machen?
Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 08:47
Antwort auf:
Überbrückung zwischen Kündigung und Mutterschutz
HAllo,
da gibt es nur die Meldung beim AA
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2009
Antwort auf:
Überbrückung zwischen Kündigung und Mutterschutz
wieso wäre arbeitslosmelden für dich sinnlos?
dann bekommst du immerhin arbeitslosengeld.
Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 12:37
Antwort auf:
Überbrückung zwischen Kündigung und Mutterschutz
Die Abfindung wird angerechnet, somit bekomme ich für 1,5 Monate sicher kein Arbeitslosengeld mehr...
Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 08:40