Trotz Krankschreibung auf den Spielplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trotz Krankschreibung auf den Spielplatz?

Ich hatte vor 3 Wochen eine schlimme Thrombose im Bein, war im Krankenhaus und bin nun wieder zu Hause, der Alltag muß langsam wieder beginnen. Normalerweise arbeite ich fast Vollzeit, bin aber noch krankgeschrieben. Ich muß aber wieder einige Stunden am Tag unseren Sohn, 1,5 Jahre, betreuen, damit mein Mann zu seiner Arbeit kommt. Unsere Wohnung ist nicht die größte, jedenfalls reicht sie nicht immer für den Bewegungsdrang unseres Sohnes. Ist es trotz Krankschreibung rechtlich in Ordnung, wenn ich meinen Sohn in den Kinderwagen packe und zum Spielplatz schiebe, um mich dort ca. 2 Stunden mit ihm aufzuhalten? Mein Mann meint nicht... ich weiß aber nicht, was dagegen spricht, außer das es Gerede unter den Kollegen geben kann, wenn mich einer sieht. Grüße von Inge.

Mitglied inaktiv - 03.10.2002, 22:50



Antwort auf: Trotz Krankschreibung auf den Spielplatz?

Liebe Inge, nur mit ausdrücklicher Erlaubnis vom Arzt (am besten schriftlich) sonst kann der AG fristlos kündigen. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2002



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