Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern

Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Thema Trennungsunterhalt bzw. Unterhalt an mich: Wir haben 2 gemeinsame Kinder, davon ist eines noch ein Baby. Beide Kinder wohnen bei mir und der Vater betreut sie 1-2x/Woche. Wir waren nicht verheiratet , aber 8 Jahre zusammen ( 7 jahre zusammenwohnend) . Ich habe netto ca. immer 500 Euro mehr verdient als mein Partner ( manchmal auch etwas mehr, monatliches Gehalt schwankend), ausser in der Elternzeit. Er meinte nun es sei eine eheähnliche Gemeinschaft gewesen und ich müsse ihm Unterhalt zahlen, da ich mehr verdient habe. Nun habe ich aber gelesen, wenn die Mutter ein Kind < 3 Jahren betreut, dass ihr dann Betreuungsunterhalt zustehe. Was genau stimmt denn nun? Ich bedanke mich vielmals für Ihre Hife!

von jescj am 11.07.2019, 22:59



Antwort auf: Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern

Hallo, na, der ist ja spassig. Nein, einen Anspruch hat er nicht. Aber Sie bis zum 3. geb des jüngsten Kindes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern

"Eheähnlich" zählt NICHTS in Deutschland, das kann er vergessen. Da gibt es nur schwarz und weiß: verheiratet oder nicht. Punkt. Wohl aber hast Du Unterhaltsanspruch bis mind. zum 1. LJ des zweiten Kindes, evtl. auch darüber hinaus. Ist der Unterhalt für die Kinder in einem Titel festgelegt? Wenn nein: sofort zum Jugendamt und machen lassen! Alles Gute D

von desireekk am 12.07.2019, 04:12



Antwort auf: Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Eltern

In Punkt 1 hat desiree recht, aber zum Unterhalt dür dich: diesen Ansprich hast du sehr wohl! Und zwar nicht nur bis 1, sondern bis 3, u.U. auch länger, z.B. wenn das Kind behindert ist. Nennt sich Betreuungsunterhalt, schau nach § 1570 BGB. Der Mann (der ist es ja meist...) kann diesen dann auch steuerlich geltend machen - das konnten sogar wir als Paar!

von Tini_79 am 12.07.2019, 06:42



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