Hallo Frau Bader, erstmals vielen Dank für dieses sehr informative und hilfreiches Forum! Zu meiner Situation: Mein noch Ehemann ist selbständig, ich arbeite als Lehrerin 8 Stunden/Woche, wobei ich nächstes Schuljahr auf 13 Stunden aufstocken werde.Wir hatten uns daher für die Steuerklassen 5/3 entschieden. Ab wann darf/muss man die Steuerklasse ummelden? Soviel ich weiß würde ich in die Steuerklasse 2 wechseln. Bin ich dann finanziell schlechter oder besser dran als jetzt? Hat man als Alleinstehende besondere Rechte? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und...mir wäre damit sehr geholfen, zumal unsere Situation sehr angespannt ist. Und: unbedingt weitermachen! Isabell
Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 20:32