Hallo, ich wohne mit unserem kleinen Sohn im Haus meines Partners, wir sind nicht verheiratet. Mit welcher Frist kann er unsn rauswerfen? Ich bin dort gemeldet aber es gibt keinen richtigen Mietvertrag mit Fristangaben.
von
Wunder44
am 12.05.2020, 12:06
Antwort auf:
Trennung Auszug
Hallo,
da Sie nicht verheiratet sind, gibt es keinen Anspruch, dass er auszieht. Sie werden sich etwas Neues suchen müssen. Feste Fristen gibt es nicht, da es ja auch keinen Vertrag gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Trennung Auszug
seid ihr getrennt? die Frage ist ob du warten möchtest bis es eskaliert oder du suchst dir eben jetzt in aller ruhe was.
von
mellomania
am 12.05.2020, 14:03
Antwort auf:
Trennung Auszug
Unter gewissen Umständen kann er dich gar nicht rauswerfen. Auch wenn das sein Haus ist.
Hast du einen Anwalt? Der kann dir die Frage besser beantworten, denn ein eindeutiges Ja oder Nein gibt es da nicht. Wenn du keinen hast, nimm dir einen. Die Anzahl und Art deiner Fragen lässt schließen, dass du einen nötig hast.
von
WonderWoman
am 12.05.2020, 14:33
Antwort auf:
Trennung Auszug
Von heute auf morgen rauswerfen kann er dich nicht. Aber auf Dauer schon. Und wenn zB bereits seit längerer Zeit klar ist, dass ihr euch trennt bzw. ihr eigentlich bereits getrennt seid, kann er - schwanger oder nicht - natürlich erwarten, dass du dir auch wirklich etwas suchst. An deiner Stelle würde ich nicht darauf spekulieren, dass du wegen der Schwangerschaft einfach bleiben kannst. Und das du besser mal einen Anwalt aufsucht bzw. engagierst ... wurde ja nun schon oft genug gesagt.
Bitte! Du hast so viele Fragen, dein Ex-Partner hat noch Ex-Frau und diverse Kinder mit unterschiedlichen Unterhaltsansprüchen, privat getroffene Regelungen mit der Ex-Frau etc ... das kann nicht gut gehen ohne vernünftige Beratung durch einen Anwalt vor Ort! Und versteif dich nicht so darauf, dass es ja hier zu Thema 1 Gesetzliche Regelung x gibt, zu Thema 2 Gesetz y und so weiter und diese alle ganz unabhängig voneinander dann zu deinen Gunsten genau so umgesetzt werden. Das wird nicht so sein.
Da hängt ganz viel zusammen bzw. voneinander ab, was Frau Bader hier ja gar nicht überblicken kann und in den Kontext setzen.
Ich würde ganz generell sagen: finde dich damit ab, dass ihr getrennt seid, er höchstens das zahlen wird, was du per Anwalt raus holen kannst und schaffe dir dein eigenes Leben. Mach dich doch nicht mit allem so abhängig davon, was er evt. alles an dich zahlen müsste. Was, wenn das nicht so kommt?
von
cube
am 12.05.2020, 15:54