Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach zweieinhalb Jahren Elternzeit wieder zu meiner Arbeit zurückkehren. Ich war Beamtin im öffentlichen Dienst bei einer Behörde und vor der Elternzeit hatte ich einen Tele-Arbeitsplatz. Dies bedeutet das ich einen Tag in der Woche in der Behörde zu sein hatte und die anderen Tage (Teilzeit) von zu Hause aus gearbeitet habe. Nun ist es so das die Telearbeit immer wieder befristet wurde und nun die Befristung während der Elternzeit ausgelaufen ist . Bei dem Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber bezüglich der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit, teilte mir mein Arbeitgeber nun mit, dass ich zunächst keine Telearbeitsstelle bekommen werde, sondern ich mich erneut „beweisen“ soll und nach frühestens einem halben Jahr meinen Tele Arbeitsplatz zurück erhalten kann. Ich habe gelesen, dass es nach der Elternzeit so ist, dass man an den gleichen Arbeitsort wie vorher eingesetzt werden muss, was bedeuten würde das ich weiterhin zu Hause arbeiten dürfte beziehungsweise einen Tag bei der Behörde selber. Von Mitarbeitern der selben Behörde aus einem anderen Team weiß ich, dass inzwischen alle -begrenzten!- Tele Arbeitsplätze in meinem Team anderweitig vergeben wurden. D.h. ich gehe davon aus, wenn ich unter den Bedingungen des Arbeitgebers- zustimme, in der Behörde zu arbeiten, dass ich auch nach einem halben Jahr nicht wieder einen Tele Arbeitsplatz bekommen kann. Und das obwohl ich zwei Kinder habe und mein Mann fünf Tage die Woche in einer anderen Stadt arbeitet und ich mein Leben mit Telearbeit besser organisieren könnte . Können Sie mir helfen, bitte ?
von
Justbeme78
am 17.04.2018, 14:47
Antwort auf:
Telearbeit nach Elternzeit
Hallo,
da der Telearbeitsplatz befristet war, gibt es keinen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Telearbeit nach Elternzeit
Wenn die Vereinbarung zur Telearbeit aufgrund Befristung beendet ist, dann hast du auch keinen Anspruch darauf. Und du musst auch nicht an dem selben Ort wie vorher eingesetzt werden, es sei denn, dieser wurde vorher vertraglich vereinbarte. So ist es zumindest bei Angestellten. Ob es für Beamte andere Regelungen gibt, weiß ich allerdings nicht.
von
chrissicat
am 17.04.2018, 18:20
Antwort auf:
Telearbeit nach Elternzeit
Bei solchen Problemen kann dir am besten die Gleichstellungsbeauftragte oder ggf. der Personalrat deiner Behörde weiterhelfen.
Mitglied inaktiv - 17.04.2018, 22:09
Antwort auf:
Telearbeit nach Elternzeit
war nur die telearbeit an sich befristet oder der ganze vertrag? wenn das innerhalb der elternzeit ausläuft, is rum. da hast du keinen anspruch mehr drauf. wenn der ganze vertrag befristet war, hast du keinen AG mehr. wenn nur die telearbeit befristet war, ist diese vereinbarung um und du musst normal, wie der AG sagt, in der behörde arbeiten. dann kann er dir später, wenn er möchte, einen telearbeitsplatz wieder geben, muss es aber natürlich nicht.
von
mellomania
am 17.04.2018, 22:51
Antwort auf:
Telearbeit nach Elternzeit
Ein Telearbeitsvertrag ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Tatsächlich ist die Voraussetzung ja, dass man mindestens ein halbes Jahr am Dienstort gearbeitet hat, damit man dort "ankommt" bzw. sich einlebt und die Kollegen und Abläufe kennenlernt.
Bei der nächsten Vergabe werden voraussichtlich dann schon Mütter mit kleinen Kindern bevorzugt werden. Aber wie gesagt, einen Rechtsanspruch durchzudrücken geht nicht, weil es den nicht gibt. Vertrau doch deinem Arbeitgeber ein bißchen mehr.
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 07:24