Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 12.10.14 geboren und ich habe damals bei meinem Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit (also bis 11.10.14) beantragt. Nun plane ich auch, nach einem Jahr wieder in Teilzeit (ca 20 bis max. 25 Std/Wo) beim gleichen Arbeitgeber zu arbeiten. Im Freundeskreis hat sich die Diskussion hervor getan, ich hätte trotzdem 3 Jahre Elternzeit beantragen sollen und kann dann eine "elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung" ausführen. Dies hätte Vorteile hinsichtlich der Rentenpunkte. Ich würde dann nämlich sowohl aus der Elternzeit als auch aus der Teilzeitbeschäftigung Rentenpunkte erhalten. Können Sie mir dazu Ihren Rat mitteilen. Vielen Dank und freundliche Grüße
von MamavonTim1 am 05.07.2015, 10:33