Liebe Frau Bader, ich arbeite bei einer öffentlich rechtlichen Anstalt. Dort habe ich in 07/02 begonnen Teilzeit zu arbeiten, habe jedoch einen Arbeitsvertrag unterschrieben nach welchem meine Arbeitszeit ab 03/2004 auf Vollzeit geändert wird. Nach ca. einem Jahr Teilzeitarbeit und bestandener Probezeit bin ich wieder schwanger geworden. Elternzeit habe ich für drei Jahre komplett beantragt. Jetzt würde ich gerne ab 03/2004 Teilzeit innerhalb der Etlernzeit arbeiten und im Anschluss an die Elternzeit ebenfalls Teilzeit, d.h. in absehbarer Zeit nie mehr vollzeit. Meine Chefs sind demgegegenüber eher ablehnend eingestellt, haben aber signalisiert, dass sie kaum was ändern können, wenn ich das so will. Ich möchte nur keinen Formfehler machen. Was muss ich wann in welcher Form beantragen? Vielen Dank für Ihre Mühe, Dana
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 11:11