Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch in der Elternzeit und werde aber ab Oktober wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Bis zu 30 Std. darf man ja zum Erziehungsgeld dazu verdienen, oder? Wie wird das mit dem Erziehungsgeld verrechnet? Braucht das Amt dann den Arbeitsvertrag oder den 1. Lohnschein für die Neuberechnung? Habe ich dadurch Einbußen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Michaela
Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 16:22