Hallo!
Im zweiten Jahr der Elternzeit habe ich bei meinem AG Teilzeit von 25 Wochenstunden angemeldet. Muss ich dann auch Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit leisten? Wo ist das geregelt?
Danke. LG Lumpi2909
Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 20:24
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich ändert sich nichts durch die TZ in EZ, wenn Sie zB Schicht arbeiten.
Es sei denn, Sie haben etwas anderes beantragt u der AG hat zugestimmt.
Es gibt ein Urteil, wonach, wenn man bestimmte Zeiten beantragt, der Ag betriebliche Gründe nennen muss, wenn er ablehnen will.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Wenn deine regulären Arbeitszeiten so sind zB als Krankenschwester, dann natürlich! Warum sollten sich deine Arbeitszeiten verschieben?
Ich kenn sogar einige schichtarbeiterinnen, die nur nachts und am WE arbeiten, weil sie tagsüber keine Betreuung für ihre Kinder haben, das Geld aber gut gebrauchen können.
Selbstverständlich kannst du aber mit deinem AG ausmachen, nur unter Woche und tagsüber zu arbeiten...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 14:50