Ich befinde mich in Elternzeit und arbeite 19,25 Stunden pro Woche; das entspricht einer halben Stelle. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber beantragt, demnächst nur noch 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, da mein Partner einen Vollzeitstelle antritt und unseren Sohn dann nicht mehr betreuen kann. Dieser Antrag soll abgelehnt werden, weil mein Arbeitgeber generell nur viertel, halbe und dreiviertel Stellen genehmigen will. Habe ich nicht das Recht, während der Elternzeit zwischen 15 und 30 Stunden zu arbeiten?
Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 10:54