Sehr geehrte Frau Bader, heute hatte ich ein Vorstellunsgespräch und war in der Endauswahl mit einem anderen Bewerber. Da die Stelle befristet ist, unterliegt sie § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Berfristungsgesetzes. Der Arbeitsgeber ist die Bundesrepublik Deutschland. Das bis dahin sehr gut gelaufende Gespräch war beendet, als ich gefragt wurde, ob ich jemals bei der Bundesrepublik beschäftigt war. Man sagte mir, dass auch Ferienjobs beim Bund dazuzählen. Leider habe ich vor 17 Jahren mal 3,5 Monate zwischen Abi und Studium bei der Post (damals eine Bundesbehörde) gearbeitet und konnte deshalb nicht eingestellt werden. Ist das rechtens? An wen kann ich mich wenden? Vielen Dank im Voraus Orlanda
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 11:33