Ich würde gerne 6 Monate Elternzeit nehmen und danach von 5 auf 4 Tage verkürzt arbeiten. Alle Anträge auf Teilzeit von anderen Müttern wurden bislang abgelehnt.
Wenn mein Antrag auch abgelehnt wird und ich nicht Vollzeit arbeiten will - was passiert dann? Muss ich kündigen und werde 3 Monate vom AA gesperrt oder muss mein Arbeitgeben mich dann kündigen?
Liz
Mitglied inaktiv - 06.07.2005, 12:43
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
warum nehmen Sie nur 6 Mo.? Sie können dann nicht ohne Zustimmung des Ag verlängern!
Ich würde voll 3 J. nehmen und bei einer Ablehung einen anderen AG für die TZ suchen. Kündigung bedeutet, dass es ein Problem mit der KK geben kann. Diese wird vom AA nur gezahlt, wenn Sie dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2005
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich möchte ja nach 6 Monaten wieder arbeiten. Heißt das, ich muss kündigen, wenn Teilzeit nicht möglich ist? Kann ich denn 30 Stunden im Erziehungsurlaub arbeiten?
Wieso kann ich nicht verlängern, wenn ich 6 Monate nehme?
Gruß Liz
Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 09:13