Guten Tag, ich habe eine Frage, wir sind ein Kleinbetrieb, 3-4 Angestellte. Ich komme aus der Elternzeit zurück, was wenn mir mein Chef eine Teilzeitstelle ca. 17 Std nicht ermöglichen kann/möchte? Wie sieht es dann mit der Kündigung aus? Kann er mich dann kündigen, dass ich Arbeitslosengeld bekomme? Oder muss ich kündigen? Was passiert dann? Krankenvers. etc. ist man dann nicht gesperrt für eine Zeit? ich hatte ihm vor 2 Jahren gesagt, 2 Jahre Elternzeit. Könnte man theoretisch ein 3. Jahr anhängen oder wäre das so kurzfristig nicht möglich? Danke vorab
von astrastar am 20.04.2013, 13:49