Hallo Frau Bader, ich habe bereits meinen Arbeitgeber in den ersten Wochen nach der Geburt meines Sohnes informiert, daß ich ab April wieder anfangen möchte zu arbeiten - dann in Teilzeit. Nachdem mehrere Gespräche zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bereits gelaufen sind (u.a. Heimarbeitsplatz) und ich dazu auch eine Email von meinem Chef zu Details mit Anweisungen an die Personalabteilung w/ Arbeitsvertrag und an die Techniker (für die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes) erhalten habe, meldete sich die Personalabteilung und teilte mit, daß man mich aufgrund von Personalveränderungen (notw. Personalabbau) doch nicht beschäftigen könnte. Und dies - obwohl die Personlaabteilung von Anfang an involviert war. Anschließend habe ich mich im Einvernehmen mit meinen Chefs mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt und dort entschied der Personalrat, daß er der Teilzeit innerhalb der Elternzeit zustimme. So wollte ich gestern lediglich die weitere Vorgehensweise mit meinen Chefs telefonisch absprechen, da nun alles geklärt schien. Allerdings teilet mir da mein Chef mit, daß er mich doch nicht beschäftigen könnte und wir nochmal einen Gesprächstermin vereinbaren wollen. Meine Fragen: Meiner Meinung nach ist der Arbeitsvertrag doch bereits zustande gekommen? Hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, es sich anders zu überlegen? Ich habe mit einer Tagesmutter eine Vereinbarung zur Betreuung auf dieser Basis geschlossen. Außerdem teilte mit mein Chef mit, daß er mir ansonsten vielleicht in 3 Monaten (natürlich den Teilzeitvertrag) kündigen müßte. Ich habe gelesen, daß es laut Bundeserziehungsgeldgesetz auch einen Kündigungsschutz für diese Teilzeittätigkeit gibt? Stimmt das? Welcher Paragraph? Wie soll ich mich in dem Gespräch, welches mit meinen beiden Chefs und der Personalabteilung stattfindet, verhalten? Vielen Danke im Voraus! Jana
Mitglied inaktiv - 05.03.2004, 10:12