Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in einer dummen Situation. Ich bin derzeit in Elternzeit, arbeite nicht. Möchte auch nicht an meinen Arbeitsplatz zurück kehren. Nun habe ich glücklicherweise einen neuen Job gefunden und möchte dort schnellstmöglich (also wirklich gern innerhalb weniger Tage) anfangen. Ich rief gestern meinen "alten" Arbeitgeber an, teilte meinen Kündigungswunsch mit und bat darum mich schnellstmöglich aus dem Vertrag rauszulassen. Fristgerecht könnte ich zum 15.4. aussteigen. Möchte ich früher ausscheiden soll ich dafür bitte schön auf die Auszahlung von 9 von 18 offenen Urlaubstagen verzichten. Jeder Versuch einer Diskussion wurde abgeblockt, soziale Aspekte interessieren nicht. Sie haben das Recht, da einen "Deal" zu verhandeln, also versuchen sie es auch. Ich habe mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Somit hat man mir nun eine Kündigungsbestätigung fristgerecht zum 15.4. ausgestellt. Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass ich schnellstmöglich auf Basis Teilzeit in Elternzeit die Tätigkeit beim anderen Arbeitgeber aufnehmen möchte. Nun hat mein alter Arbeitgeber aber das Recht, diese Zustimmung 4 Wochen lang herauszuzögern und wie ich sie einschätze, werden sie das auch tun. So, nun meine eigentliche Frage: was sind die Konsequenzen, wenn ich vor Erhalt der Zustimmung die andere Tätigkeit aufnehme? Meine Recherchen führten bislang zu dem Ergebnis, dass mir außer Abmahnung und fristloser Kündigung nix passieren kann. Beides wär mir ja total egal... Sehen Sie noch eine Gefahr, z.B. hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen? Wobei ich nichts konstruieren könnte, wo ihnen ein Schaden entstehen würde... Die neue Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zur alten, weder Unternehmen noch Job haben auch nur entfernt etwas miteinander zu tun. Ich wäre Ihnen dankbar für eine Einschätzung der Konsequenzen. Vielen Dank! Tichel

von Tichel am 06.03.2018, 19:52



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Hallo, passieren kann nur etwas, wenn der neue AG in der Probezeit kündigt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2018



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Sagen wir mal so: Du möchtest, das dein AG dir bitte entgegen kommt -wozu er nicht verpflichtet ist - willst ihm aber umgekehrt nicht entgegen kommen. Da würde ich als AG vermutlich auch stur werden. Wobei stur relativ ist, denn er handelt im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Du hingegen fragst, wie du seine Rechte umgehen kannst um für dich das bestmögliche auszuschlagen. Wenn dir dieser neue Job so wichtig ist, dann nimm den Deal an.

von cube am 07.03.2018, 14:08



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das? Dass ich dann ganz ohne Job da stehe, ist mir klar. Aber Konsequenzen seitens des alten Arbeitgebers gibt es keine, oder? Viele Grüße Tichel

von Tichel am 07.03.2018, 17:06



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Genehmigung Teilzeit in Elternzeit bis wann?

Hallo Frau Bader :) Generell ist es ja so, dass Teilzeit in Elternzeit innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung abgelehnt werden kann. Wie verhält es sich, wenn innerhalb von vier Wochen keine Ablehnung kommt? Im Netz habe ich nur gefunden, dass während der Elternzeit dann "keine automatische Zustimmung" angenommen wird. Was passiert de...


Erneute Genehmigung des Minijobs in Elternzeit erforderlich

Guten Tag, momentan befinde ich mich in 2 jähriger Elternzeit. Vor der Elternzeit hatte ich einen genehmigten Minijob. Gerne möchte ich Diesen im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder aufnehmen. Meine Frage nun ist, muss ich meinen Hauptarbeitgeber erneut um Erlaubnis fragen, oder ihn in Kenntnis setzen, weil es jetzt in der Elternzeit ist, oder gilt...


Kann ich einen Antrag auf TZ in Elternzeit nach Genehmigung zurück ziehen?

Hallo Frau Bader, ich habe mit dem Antrag auf Elternzeit im Juni 2017 auch gleichzeitig einen Antrag auf TZ Arbeit in Elternzeit gestellt. In Elternzeit seit Juni 2017 beantragt 24 Monate davon dann ab März 2019 TZ in Elternzeit. Ich habe von meinem AG eine Genehmigung darüber erhalten ab März 2019 zu arbeiten. Leider ist es nun so, das ich au...


Genehmigung Teilzeitarbeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Muss mein Arbeitgeber meinem Wunsch nach Teilzeitarbeit in der Elternzeit entsprechen oder kann er diesen ablehnen? Bevor ich in Mutterschutz ging, habe ich mehrfach das Gespräch mit meiner Chefin gesucht und meine Absicht nach der Babypause vorübergehend in Teilzeit z...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...