Ich habe vor meiner Schwangerschaft als Meisterin Vollzeit 38std. die Woche gearbeitet. Da ich ja aber in einem Handwerk arbeite richtet sich der Lohn ja(weils ja keinen Allgemeinverbindlichen tarifvertrag für Niedersachsen gibt) auch nach der Tätigkeit selber,also wenn ich die Aufgaben eines Meisters erfülle(ausbilden,Geschäftsführung etc.) dann bekomm ich dies auch bezahlt.Hab ich "nur" den Titel,bin aber "normal" angestellt steht mir auch kein Meistergehalt zu. Ich möchte nach meiner Elternzeit (1 Jahr) wieder arbeiten,allerdings nur Teilzeit. Ich weiss das ich dies 3 Mon. vorher beantragen muss und denke auch nicht das es da schwierigkeiten gibt.Meine Frage dazu ist nur... wenn ich dann als Teilzeitkkraft keine "meisteraufgaben" mehr trage,,,,muss meine Chefin mich dann trotzdem nach dem letzten Std. -Lohn bezahlen? Also nur die Std. verringern? Oder kann sie mich auch wie ne ganz normale Teilzeitkraft ohne Titel bezahlen? Unabhängig davon was ich vorher für einen Std.-Lohn hatte? Vielen Dank mfG
Mitglied inaktiv - 11.10.2010, 13:43