Frage:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Hallo,
Aufgrund eines abgeklemmten Nervs im Oberschenkel durch die Schwangerschaft kann ich nicht mehr lange stehen. Ich arbeite 2 Tage pro Woche in einem Bekleidungsgeschäft, wo ich so gut wie nur stehen muss. Aufgrund der Schmerzen hat mein Arzt nun ein Teilbeschäftigungsverbot ausgestellt, aus dem hervorgeht, dass ich nicht mehr als 4 Std pro Tag arbeiten darf. Meine Chefin meint nun, dass ich also 4 Tage à 4 Std arbeiten soll statt 2 Tage à 8 Std, ist das so richtig? Dann arbeite ich ja nicht weniger, habe nur mehr zusätzliche Fahrzeit... wie müsste ggf das Teilbeschäftigungsverbot formuliert sein, damit sich meine Arbeitszeit tatsächlich halbiert? Vielen lieben Dank...
von
rubarnaria
am 27.06.2019, 07:27
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Hallo,
entscheidend ist hier, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der nur diese beiden Tage feststehen, ist es nicht möglich. Wenn dort steht, sie sind individuell einzusetzen oder Ähnliches, ist es zulässig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2019
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Deine Ärztin hat entschieden, dass du maximal 4 Std. arbeiten darfst, und die Chefin hat es genau richtig gemacht. Sie muss es sogar so machen.
Hätte die Ärztin gewollt, dass sich deine Wochenarbeitszeit reduziert, wäre es anders formuliert worden. Das entspräche aber nicht der Indikation (Nerv abgeklemmt, tägliches Stehen eingeschränkt).
Die tägliche Anfahrtszeit machst du nicht im Stehen - und das ist deine private Angelegenheit, hat mit BV nichts zu tun.
Mitglied inaktiv - 27.06.2019, 08:06
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Paßt doch – du darfst keine 8 Std. am Stück arbeiten, also ist deine Chefin durch das BV aufgefordert, deine AZ anders zu verteilen und das hat sie getan. Arbeitsweg ist deine Privatangelegenheit und betrifft nicht deine Chefin oder das BV.
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 08:31
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Habe da eine andere Rechtsauffassung.
Es gibt auch Menschen mit mehreren Verträgen, die könnten gar nicht zeitlich...
Es gibt einen Vertrag über 2 Tage a 8 Stunden. Die Fragestellerin darf nur noch 4 Stunden täglich, also 2 Tage a 4 Stunden. Die Chefin kann doch nicht über "freie" Tage verfügen.
Sinn ist das ja nun nicht. Geht man 5 Tage die Woche und erhält ein Teil-BV wird man ja auch nicht verpflichtet Samstag noch x Stunden zu machen.
Auf den mir vorliegenden Formularen gibt's auch nur 3 Varianten:
-jede Tätigkeit
-jede Tätigkeit von mehr als x Stunden pro Tag
-folgende Tätigkeiten .............
Da steht nix von x Stunden pro Woche.
Es gibt 2 Arbeitstage und an diesen darf die Fragestellerin 4 Stunden arbeiten. Nacharbeit ist nicht vorgesehen.
Reicht es der Chefin nicht, soll es die Ärztin eben präzisieren. Nicht weil es unklar wäre, einfach aus gutem Willen.
von
HeyDu!
am 27.06.2019, 08:52
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Kommt es nicht auch noch darauf an, was im Arbeitsvertrag steht?
Wenn da nur eine Wochenstundenzahl steht, aber keine festen Tage, dann dürfte die Chefin doch im Sinne der Weisungsbefugnis diese Stunden "neu" verteilen?
von
Dojii
am 27.06.2019, 09:00
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Steht in deinem Vertrag nur eine Wochenarbeitsstundenzahl, darf die Chefin diese Stunden eben nun so verteilen, dass du eben täglich auf nicht mehr als 4 Std. kommst, aber dennoch deine volle Stundenzahl arbeiten kannst.
Die häufigere Anfahrt ist dann aber tatsächlich auch deine Privatsache. Der AG ist grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wie oder wie lange du zur Arbeit brauchst.
Steht im Vertrag ausdrücklich geregelt, dass du an Tag x und y oder an 2 Tagen pro Woche je 8 Std. arbeitest, dann darf sie nicht neu verteilen, sondern muss an den festgelegten Tagen die Stunden entsprechend kürzen.
von
cube
am 27.06.2019, 10:33
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Sehe es wie Cube. Da dürfte es auch davon abhängen was im Vertrag steht. Das du dann an mehr Tagen fahren musst kannst du ja steuerlich geltend machen.
Ansonsten hätte dein Arzt das weiter konkretisieren müssen.
von
Felica
am 27.06.2019, 10:41
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
@HeyDu
Wo liest du, das sie einen Vertrag über 2 Tage/Woche hat? Gerade im Handel gibt es solche Verträge eigentlich nicht. Flexibilität ist Trumpf. Und bei 16 Wochenstunden können es eben auch 4 x 4 Stunden sein.
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 10:43
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Sollte in deinem Vertrag nur die Wochenarbeitszeit geregelt sein müsste deine FA also genau festlegen, dass du nur an 2 Tagen pro Woche 4 Std. arbeiten darfst.
Da würde sich mir aber die Frage stellen, ob das zulässig ist oder ob dann nicht eher eine AU ausgestellt werden müsste. Oder ein generelles BV.
von
cube
am 27.06.2019, 10:57
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
KielSprotte
Wo liest Du und Uriah das Gegenteil?
Was die erste und zweite Antwort rechtfertigt (welche ja ja wieder mit absoluter Überzeugung bzgl. Richtigkeit verfasst ist) ?
Merkst was ? ;-)
Die Fragestellerin weiß nun mit Sicherheit auf was sie achten muss und wenn sie tatsächlich einen Vertrag hätte wo die Anzahl der Arbeitstage nicht festgelegt ist, muss der Arzt eben präzisieren.
Keinesfalls würde ich im Ergebnis 4 x 4 Stunden gehen. Würde aber auch nie einen Vertrag unterschreiben wo es nicht festgelegt ist. Wie soll man da ohne Probleme durchs Arbeitsleben kommen. Beispiel Urlaubsansprüche.
von
HeyDu!
am 27.06.2019, 11:16
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Ist ja schön für dich, dass du es dir offenbar leisten kannst, solch einen Vertrag nie zu unterschreiben. Viele sind aber darauf angewiesen und glaube mir, im Handel werden mittlerweile nicht mal mehr Wochenstunden sondern Monatsstunden in die Verträge geschrieben. Auch wenn du dir das vielleicht nicht vorstellen kannst.
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 11:51
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Die Antwort ist für mich am Thema vorbei.
Wer soll denn den Urlaub richtig umrechnen bei ständigem Wechsel der Arbeitstage? Da gibt es noch weitere Aspekte zu beachten.
Geht aber auch von der Frage weg...
von
HeyDu!
am 27.06.2019, 12:05
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Urlaub ist gar kein Problem: Es wird jedem MA die Urlaubstage einer VZ-Kraft gewährt und Urlaub dann immer wochenweise genommen. Selbst wenn du i.d.R, nur einen Tag arbeitest, bekommst du 5 Tage Urlaub abgezogen, der einzelne Urlaubstag wird dann mit 1/5 deiner durchschnittlichen Wochenarbeitstag belegt und gut. Da habe ich genügend Betriebsvereinbarungen zur Flex-Arbeitszeit ausgehandelt, da kann und wird alles abgedeckt, keine Sorge. ist aber wirklich off-Topic.
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 12:11
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Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Ja und weit weg von der Frage, woher Du und Uriah die Vereinbarung zur Anzahl der Arbeitstage der Fragestellerin kennst... ;-)
Ihr behauptet alles paletti, muss sie eben 4 x 4 Stunden gehen. Ich sage, nein!
1. Variante
Nur 2 Tage laut Vertrag
2. Variante
Arzt präzisiert auf 2 x 4 Stunden.
Völlig unsinnig aus 2 x 8 Stunden 4 x 4 Stunden zu machen. War mit Sicherheit nicht Ansinnen des Arztes...
ABER wie immer bei BV Fragen: Hauptsache gegen werdende Mütter.
von
HeyDu!
am 27.06.2019, 12:21
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Und woher willst du das Ansinnen des Arztes kennen? Ich bin selber werdende Mutter, warum sollte ich also gegen werdende Mütter sein?!
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 12:29
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
kostet nichts ;-)
Zumindest schreibe ich nicht der Fragestellerin, dass sie die Kröte selbstverständlich zu schlucken hat und es definitiv rechtens und völlig richtig vom AG ist, siehe erste und zweite Antwort von Euch ;-)
Sonnigen Tag.
von
HeyDu!
am 27.06.2019, 12:39
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Stimmt - du schreibst, dass es einen Vertrag über 2 Tage á 8 Stunden gibt - wo auch immer du diese Weisheit her hast.
von
KielSprotte
am 27.06.2019, 12:43
Antwort auf:
Teilbeschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit
Du bist schon bissi langsam, oder, KielSprotte?
HeyDu nahm an, daß der Vertrag über 2 Tage geht und antwortete entsprechend. Du nahmst an, daß der Vertrag keine Tage vorgibt, und antwortetest entsprechend. BEIDES gibt aber das Ursprungsposting nicht her. Also hast auch Du Weisheiten aus der Luft gegriffen.
Immer wieder lustig, wenn man auf einem fremden "Fehler" herumreitet, den selben aber auch gemacht hat.
von
Strudelteigteilchen
am 27.06.2019, 16:12