Hallo, ich habe gelesen, daß ich im Angestelltenverhältnis während der Schwangerschaft eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Std. nicht überschreiten darf. Ist das so korrekt? Habe ich dann Anspruch auf einen späteren Arbeitsbeginn am Morgen, wenn für die Zeit nach Feierabend Besprechungen oder Schulungen angesetzt sind? Marion
Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 11:24