Liebe Frau Bader, während meines EU möchte ich TZ für 15 Std.arbeiten.Mein Arbeitsplatz ist nicht auf TZ-Basis ausgelegt,so dass mein Chef mir Teilbereiche meines alten Jobs übergeben möchte.Allerdings bietet er mir weniger Gehalt an,da diese Aufgaben s.E. nicht auf "dem hohen Niveau" angesiedelt sind. Was bedeutet dies für mich, wenn ich nach Ablauf des EU wieder zurückkehren möchte ( auch auf TZ-Basis )? Bekomme ich dann den Stundensatz, welchen ich VOR dem EU hatte oder kann sich mein AG dann an neuen, niedrigeren Stundensatz, den ich während der TZ im EZ hatte, halten? Sollte ich einen befristeten TZ-Vertrag für die Zeit während des EU unterzeichnen oder wäre mein Arbeitsverhältnis dann tatsächlich nach Ablauf des EU beendet? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 15:52