Hallo Frau Bader, ich bin in der 8. SSW (7+2). Derzeit bin ich in Steuerklasse 5, mein Ehemann in 3. Damit ich später höheres Elterngeld beziehen kann, möchten wir nun gerne die Steuerklassen wechseln. Der errechnete Geburtstermin ist der 03.05.2016. Somit wäre Beginn des Mutterschutzes der 22.03.2016. Wenn ich erst ab April in Mutterschutz gehen würde und wir noch diesen Monat den Wechsel beantragen (somit also ab Oktober greifen würde), wäre es noch rechzeitig oder zählt der Monat April nicht mehr mit? Herzlichen Dank für Ihre Antwort vorab!
von Herbstsonne am 17.09.2015, 09:29