Hallo,
ein Ehepaar erwatet ende Januar 2010 ein Kind. Um etwas mehr Elterngeld zu bekommen wurden die Lohnsteuerklassen geändert. Der besser verdienende zahlt nun mehr Steuern. Das Nettogehalt des geringer verdienenden ist nun höher. Ab wann ist es nun sinnvoll die Lohnsteuerklassen erneut zu ändern, damit das Elterngeld so hoch wie möglich berechnet wird, sowie der besser verdienende wieder weniger Steuern zahlen muss? Also mit dem Beginn des Mutterschutzes oder erst nach der Geburt des Kindes?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 11.10.2009, 21:09
Antwort auf:
Steuerklassen erneut wechseln
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2009
Antwort auf:
Steuerklassen erneut wechseln
Zählt das Mutterschaftsgeld vor der Geburt zu persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen? Und beinflußt das Mutterschaftsgeld die Berechnung des Elterngeldes?
Vielen Dank für ihre Hilfe
viele Grüße
Tobi
Mitglied inaktiv - 26.10.2009, 19:34