Hallo Frau Bader, ich bin verheiratet und seit 1.8.13 haben ich und meine Mann beide die Steuerklasse 4. Mein Mutterschutz beginnt voraussichtlich am 30.05.14 - Entbindungstermin ist der 11.7.2014. Ich beabsichtige direkt nach der Geburt in Elternzeit zu gehen und Elterngeld nach dem Ablauf des Mutterschutzes zu beziehen. Wann können wir frühestens wieder auf die Steuerklassen 5 (für mich) und 3 (für meinen Mann) zurück wechseln, damit sich dies nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt? Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und hat ab April auch Nachtschicht. Daher würde sich die Steuerklasse 3 natürlich in Bezug auf die Schichtzuschläge schon deutlich auf sein Nettoeinkommen auswirken... Vielen Dank im Voraus!
von schneeflocke2014 am 18.02.2014, 19:53