Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

Guten Tag Frau Bader Mein Sohn kam am 31.01.2017 zur Welt. Ich habe 2 Jahre elternzeit genommen,die dann also im Januar 18 enden. Meine Frage ist folgende: Was ist wenn ich noch in der Elternzeit Schwanger werde? Bis zum ende der Elternzeit bekomme ich ganz normal mein Elterngeld, das ist mir klar. Aber wenn sich meine Schwangerschaft weiter in meinen eigentlichen Wiedereinstieg ziehen würde, würde ich dann normalen Lohn bekommen bei einem Beschäftigungsverbot? Beispiel: Ich werde im Oktober Schwanger. Bis zum Januar bin ich dann noch in der Elternzeit. Ab dem 1 Februar müsste ich dann wieder anfangen zu arbeiten. ( Festvertag) Denn bis jetzt ist noch nicht anderes besprochen worden. Ich werde aber wieder ein BV bekommen und zuhause bleiben müssen. Bekomme ich dann normal meinen Lohn obwohl ich noch garnicht wieder angefangen habe zu arbeiten? Oder eine Ersatzzahlung bis zum Mutterschutz? Ich kann ja dann eigentlich ohne etwas da stehen oder? Vielen Dank schon einmal

von Summerrock am 30.04.2018, 13:00



Antwort auf: Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

Hallo, grundsätzlich ja. Berücksichtigen Sie aber, dass ich die gesetzliche Situation geändert hat und heutzutage nicht mehr so einfach Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden dürfen. es ist also unbedingt nötig, dass sie eine Kinderbetreuung haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

Ich kann nur aus meiner Erfahrung heraus berichten. Ich hatte 15 Monate Elternzeit genommen. Wurde jedoch 6 Monate nach der Geburt meines Kindes erneut schwanger. Ich habe dann die Elternzeit von Kind 1 verkürzt. Sprich ab Tag des neuen Mutterschutzes . Dadurch bekam ich wieder Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehaltes . Zusätzlich Landeserziehungsgeld, weil der Kleine noch nicht in die Kita ging . Danach wurde mein Elterngeld vom Jahr vor der Elternzeit berechnet . Wichtig ist auch zu wissen , man bekommt nicht doppelt Elterngeld. Wenn du also noch Geld für Kind 1 beziehst , wird es bei Kind 2 angerechnet. Ich war beim Amt und habe mir das Elterngeld , was ich zuvor auf 2 Jahre auszahlen lassen wollte, auf 1 Jahr auszahlen lassen. Da bekam ich dann rückwirkend ne große Summe auf einmal.

von Patchwork am 30.04.2018, 13:34



Antwort auf: Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

wer sagt, dass du ein bv bekommst? rechne nicht damit. wenn du schwanger wirst, und deine elternzeit ausläufst, arbeitest du normal bis zum mutteschutz wieder. WENN du ein bv bekommst, was noch gar nicht klar ist (wer sagt das jetzt schon? der AG muss erstmal eine ersatztätigkeit für dich schaffen, die du annehmen musst, erst wenn er nach der gefärhrdungsbeurteilung keine arbeit hat, DANN muss er BV machen, ob du ein medizinisches bekommst vom arzt, kannst du doch gar nicht wissen, wenn du noch gar nicht schwanger bist??) dann erhälst du das, was du ohne bv bekommen würdest.

von mellomania am 30.04.2018, 14:26



Antwort auf: Steht mir Lohn zu wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit Schwanger werde?

Du hast doch 2 Jahre EZ genommen, dann bekommst du nicht bis zum Ende der EZ Elterngeld. Das Elterngeld endet vorher. Schau mal noch einmal ganz genau auf deinen Bescheid. Für das Bv und für Endgeld musst du keinen Tag gearbeitet haben, ein BV kann aber frühstens am ersten Tag greifen an dem du wieder bei deinem Ag arbeitest. Also entweder weil du nach der EZ wieder deinen alten Job antrittst oder weil du innerhalb der EZ in Teilzeit bei deinem Ag arbeitest oder weil du mit dem Ag besprochen hast nach der EZ komplett in TZ zu wechseln. In allen Fällen würdest du bei einem BV bekommen was du auch ohne dieses bekommen würdest. Solange du aber nicht arbeitest, kannst du auch kein BV bekommen. Andere Frage ist die ob der AG dir auch bei der nächsten Schwangerschaft ein BV gibt. Aufgrund geänderter Gesetzeslage würde ich mich da nicht drauf verlassen. Selbst wenn doch, musst du aber auch die Voraussetzungen dafür erfüllen, du musst also jederzeit auch in der Lage sein von einem tag auf den nächsten doch wieder arbeiten zu können weil der Ag doch eine entsprechende Tätigkeit für dich hat. Dein nächstes EG wird aber geringer ausfallen. Du hast halt reichlich Monate ohne Einkommen. Nur 14 Monate EG werden beim neuen EG berücksichtigt und die Mutterschutzzeiten, ebenso ein Verdienst sei es weil du arbeitest oder ein BV bekommen hast, alle anderen Monate in der EZ wo du kein Einkommen hattest werden mit Null € gerechnet. Rechne mal selbst, wenn du im Oktober schwanger werden solltest wäre der ET etwa im Juli. Das was du in den 12 Monaten vorher verdient hast, davon ca. 67% ergibt dann dein neues EG. Mein Rat, erst später schwanger werden. Also erst wenn du wieder voll arbeitest. Außer ihr könnt euch die finanziellen Einbussen leisten. Noch besser wäre es gewesen wenn du bereits schon länger wieder schwanger wärst und der Mutterschutz bereits beginnt. Dann hättest du einen weit besseren Schnitt beim neuen EG.

von Felica am 30.04.2018, 17:18



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