Frage: ss und neuer Arbeitsbeginn

Hallo, seid Februar dieses Jahres bin ich arbeitslos und erhalte auch entsprechend Arbeitslosengeld. Nun habe ich vorgestern einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, obwohl ich am Tag zuvor einen Mutterpaß ausgestellt bekam. Das heisst, ich bin ss und beginne einen neuen Job und habe den Arbeitgeber noch nicht informiert, weil ich anderenfalls die Stelle nicht erhalten hätte. Die Information über die ss möchte ich abgeben, wenn ich das Ergebnis der Fruchtwasseruntersuchung habe, so in ca. 6 Wochen, weil ich bereits bei einem Kind die Diagnose Down Syndrom erhielt. Nun meine Frage, im Gesetzt steht, die Schwangere SOLL den Arbeitgeber direkt nach bekannt werden der SS informieren. Heißt ja, muss aber nicht. ABER: es steht auch geschrieben, der Arbeitgeber könnte mir die Kosten bzgl. der Beschaffung eines Ersatzmitarbeiters bzw. die Einarbeitskosten auferlegen. Wie sieht es denn nun aus. War mein Vorgehen rechtlich richtig oder besteht nun die Gefahr, dass ich zwar einen Job habe, aus dem ich nicht gekündigt werden kann, dafür könnten auf mich aber in absehbarer Zeit aufgrund von 3 Wochen Einarbeitunglehrgang Schadenersatzansprüche zukommen? Ich bin nun sehr unsicher, ob es richtig war, wäre ich aber anders vorgegangen, dann wäre mir vielleicht das Arbeitslosengeld gesperrt worden bzw. läuft noch vor Beginn des Mutterschutzes das Arbeitslosengeld ab und unsere Familie hätte kein Einkommen. Wie sehen Sie das? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, Kachi

Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 09:52



Antwort auf: ss und neuer Arbeitsbeginn

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2006



Antwort auf: ss und neuer Arbeitsbeginn

bei mir war es so ähnlich. hätte einen arbeitsvertrag unterschreiben können, aber dann kamm raus das ich ss bin. habe es erzählt und wie nicht anders zu erwarten habe ich die stelle nicht mehr bekommen. mein aa mensch hat mir später bestädigt das ich verflichtet bin es zu sagen. weil eine verheimlichung ein kündigungs grund ist. und dem amt mußt du es auch melden weil damit sie dich dann aus den computer nehmen weil du nicht mehr vermittelbar bist. lg.

Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 17:30



Antwort auf: ss und neuer Arbeitsbeginn

Wie bitte? Sie ist schwanger und nicht krank! Dein AA-Mensch war schlecht informiert, denn du darfst sogar luegen, wenn dich der AG beim Vorstellungsgespraech fragt, ob du schwanger bist, einfach weil die Frage nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme gibt es hoechstens dann, wenn es um einen fuer Schwangere gefaehrlichen Arbeitsplatz geht, wo sie nicht eingesetzt werden duerfen. In dem Fall muss man es dem AG sagen, soviel ich weiss. Ausserdem: ich wuerde mich auf keinen Fall "aus dem Computer" nehmen lassen. Faktisch ist es unwahrscheinlich, dass man vermittelt wird (die Wahrscheinlichkeit, auf einen sehr familienfreundlichen AG zu treffen, geht wohl gegen 0), aber auch hier gilt: so lange ich bereit bin, zu arbeiten, haben sie mich gefaelligst auch drin zu behalten! Kachi, was ist das fuer ein Arbeitsplatz? Kannst du bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten? Wenn ja, dann wuerde ich sogar die Probezeit noch abwarten, wenn es zeitlich hinhaut, obwohl ich glaube, dass man als Schwangere nicht mal nach der Probezeit entlassen werden kann. Bin mir aber nicht ganz sicher ...

Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 21:17



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