Hallo,
ich habe zum 1. Februar eine Rechtschutzversicherung Privat/Beruf mit 3-monatiger Wartezeit abgeschlossen. Da ich mich inzwischen von meinem Partner getrennt habe, der bisher unsere gemeinsame Tochter betreut hat, muss ich nun bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit stellen. Das muss ich soviel ich weiss 3 Monate vorher machen. Meine Frage: Wenn mein Arbeitgeber ablehnt, aus wichtigen betrieblichen Gründen z.B. und ich gerichtlich dagegen vorgehen will, zahlt dann die Versicherung? Oder besser: zahlt die Versicherung, wenn ich den Antrag auf Teilzeit während der 3-monatigen Wartezeit stelle, aber erst nach den 3 Monaten die Absage bekomme und dann rechtliche Schritte gehen kann?
Vielen Dank schon mal und Gruß
Mitglied inaktiv - 08.04.2005, 14:55
Antwort auf:
Sperrfrist Rechtschutz
Hallo,
weiß ich nicht. Bin kein Versicherungsexperte.Mal in den Bedingungen lesen.
Gruß,
B
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2005
Antwort auf:
Sperrfrist Rechtschutz
Mein ANwalt sagte mir mal das die rechtsschutz ausgerechnet Arbeits u. familien rechtliche Fälle überhaupt gar nicht übernimmt :-( aber frag deinen ansprechpartner von deiner Versicherung mal.
Die 3 Monate Wartezeit gilt glaub vor allem für Vertragliche Angelegenheiten.
Z.B.: wenn du nun einen vertragsbruch feststellen würdest und deshalb zum anwalt gehst kann die übernimmt die rechtsschutzdas nicht wenn du noch in der 3monatsfrist bist :-(
manchmal kommts sogar vor das die versicherung auch danach ablehnt > Grund: Der Vertag wurde abgeschlossen bevor die versicherung abgeschlossen war ... wieder :-(
Ich weiß ist doof a. so hab ich das erlebt versicherungen und ihre Klauseln halt. :-/
Mitglied inaktiv - 08.04.2005, 17:02