Hallo Frau Bader,
sie haben mir schon öfters ganz toll geholfen, dafür an dieser Stelle nochmals lieben Dank.
Diesmal geht es nicht um mich, sondern um eine Nachbarin. Ihr Sohn geht in die selbe Klasse, wie meine Tochter.
Sie hat sich mir anvertraut, weil sie noch davor scheut, einen Anwalt zu verständigen.
Hier zu dem Problemen, die sie mir genannt hat, und einige, die ich durch meine eigene Tochter mitbekommen habe :
Der noch 16 jährige Sohn ist scheinbar komplett außer Kontrolle. Er tut, was er will. Er schwänzt Schule, stielt, nimmt Drogen,war auch schon in Jugendhaft. Er bedroht und erpresst Mitschüler. Es geht auch schon länger das Gerücht um, dass er mit Drogen dealt.
Auch bei sich zu Hause bedroht und beleidigt er seine ( Alleinerziehende) Mutter und die 12 jährige Schwester.Jugendamt und Familienhilfe sind seid einem Jahr involviert.
Nun hat der Bengel seiner Mutter und der Schwester vor kurzem gedroht, ihnen die " Kehle durch zu schneiden" . Als die Frau die Polizei verständigen wollte, wurde das Telefon von ihm zerstört und die beiden wurden über 2 Stunden im Bad eingeschlossen.
Nun wurde ihr geraten, ihrem Sohn ein "Hausverbot" sowie ein "Näherungsverbot" zu erteilen.
Sie sollte sich vorsichtshalber vorweg nach der Rechtslage informieren.
Das Problem ist dabei wohl folgendes:
Nach der Trennung, hat der Vermieter den Exmann( der ausgezogen ist) , ganz bewusst nicht aus dem Mietvertrag genommen und weigert sich auch, dies zu tun.Angeblich weiß dieser aber wohl nichts davon...? Das heißt ja, das er dem Hausverbot zustimmen müsste?
Das würde er aber, laut meiner Nachbarin ,aus Trotz nicht tun.
Wie ist hier die Rechtslage?
Desweiteren wurde ihr geraten, das Sorgerecht freiwillig abzugeben.
Aktuell wird wohl nach einer Wohngruppe für ihren Sohn gesucht und sie möchte auf keinen Fall, dass dieser wieder bei Ihnen lebt.Der Exmann weigert sich, den Sohn zu sich zu nehmen.
Welche Möglichkeiten hat sie hier?
Die Frau tut mir wirklich Leid. Gibt es da irgendwas, wie ich ihr auch helfen könnte? Vom zuhören und die kleine mal nehmen, mal abgesehen...
Das Kinder geschützt werden ist selbstverständlich. Aber in solchen fällen muss doch auch an die Angehöhrigen gedacht werden....
Lieben Gruß
von
brittachen
am 08.03.2018, 17:21
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
ich würde das Jugendamt noch weiter mit einschalten.
ich sehe das Kind als Zeitbombe an, ich meine, er muss in einer psychiatrischen Fachklinik für Kinder und Jugendliche untergebracht werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2018
Antwort auf:
Sorgerecht
Bzgl. des Ex-Partners im Mietvertrag: Alls erstes sollte sie vom Ex einen Schrieb einfordern, in dem dieser darum bittet, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Dann kann sie dies dem Vermieter vorlegen und um Streichung des Ex aus dem Vertrag bitten. Das kann der Vermieter ablehnen - aber dann hat sie wenigstens etwas in der Hand, um dies notfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen. Das ist nämlich durchaus möglich.
Des weiteren soll sie den Ex bitten, dem Hausverbot schriftlich zuzustimmen. Auch hier hat sie dann im Zweifelsfall einen Nachweis, das beide damit einverstanden wären.
Ein Näherungsverbot würde das Hausverbot letztendlich inkludieren - wenn er sich nicht nähern darf, darf er auch nicht in die Wohnung.
Aber: ich bin mir nicht sicher, in wie weit sie überhaupt ein Hausverbot oder Näherungsverbot gegen ihren minderjährigen Sohn durchsetzen könnte, für den sie gemäß Sorgerecht ja doch auch verantwortlich ist. Das soll sie bitte mit dem Jugendamt klären, welches ja bereits involviert ist und den Fall sicher gut beurteilen kann.
Warum hat sie den Sohn nicht später bei der Polizei angezeigt? Das sollte sie nachholen, wenn die Situation wirklich so schlimm ist und das vielleicht die einzige Möglichkeit ist, ihm zu helfen - und sie nebst Tochter zu schützen. Außerdem wird sie kein Näherungsverbot - sofern dies bei bestehendem Sorgerecht möglich ist - erreichen können, wenn nicht polizeilich dokumentiert ist, das von ihm tatsächlich eine Bedrohung für sie und die Tochter ausgeht.
Scheint ja ein wirklich schwieriger Fall zu sein und wenn das JA aktuell nicht wirklich helfen kann, sollte sie sich einen Anwalt suchen, der sie wirklich umfassend beraten lkann.
von
cube
am 08.03.2018, 19:16
Antwort auf:
Sorgerecht
das große problem ist, dass das kind schulpflichtig ist. die mutter kann kein näherungsverbot für einen minderjährigen machen. sie muss mit dem jugendamt zusammenarbeiten, es muss eine unterbringung mit heimschule gefunden werden. die jugendhilfe wird die kosten übernehmen können. da muss die mutter schnellstmöglich mit der schule sprechen und dem jugendamt, damit das im vereinfachten verfahren schnellstmöglich umgesetzt werden kann. anders kann die mutter sich nicht schützen und gleichzeitig die schulpflicht des kindes einhalten. da ist sie nämlich verantwortlich und wenn de nicht in die schule geht, kommt ganz schnell ein bußgeldbescheid.
bevor jetzt motzpostings kommen, ich arbeite in dem bereich.
von
mellomania
am 08.03.2018, 19:57
Antwort auf:
Sorgerecht
Also meine Infos sind folgende:
+ den Schritt zur Anzeige mag sie noch nicht gehen. Sie liebt ihren Sohn ja dennoch,sagt sie.
+ Der Exmann wirdsich wohl bei allem Querstellen. Ich persönlich habe das Gefühl, dass sie Angst vor ihm hat. Ich kenne ihn ja selber. Er ist wirklich kein " netter Mensch"
+ Das Jugendamt such wohl schoin nach einer Wohngruppe, aber der Herr Sohn will bei seiner Mutter bleiben
Mehr Hintergründe kenne ich leider auch nicht. Von meiner Tochter hab ich erfahren, dass selbst einigeweibliche Lehrerinnen Angst vor diesem Jungen haben und ihn nicht mehr unterrichten wollen. Auch viele Schüler haben Angst.
Erst kürzlich soll ein Schüler verprügelt worden sein. Da wird wohl ein Schulverweis fällig.
Was ist nur los mit diesem Jungen?Meine Teenys sind und waren auch nicht immer leicht und auch mal Grenzwertig, aber das wäre der Horror für mich. Dabei ist sie eine so liebevolle, nette Person und die kleine so lieb und clever....
von
brittachen
am 08.03.2018, 20:31
Antwort auf:
Sorgerecht
so wie du es beschreibst wird es weiterlaufen. die schule verweist, verweigert die beschulung, da er schulfplichtig ist muss die mutter bzw. das jugendamt eine beschulungsmöglichkeit finden, wenn gewalt in der familie herrscht muss der junge in eine heimschule gehen. ist leider so. wenn er daheim bleiben möchte, muss er damit aufhören, sonst wird er in obhut genommen, dann interessiert das sorgerecht niemanden.
von
mellomania
am 08.03.2018, 20:44