Hallo
Und zwar würd ich gern wissen wie das mit dem alleinigen sorgerecht abläuft, ich bin mit dem kindsVater nicht mehr zusammen und wir waren auch nicht verheiratet also hab ich ja sozusagen automatisch das alleinige sorgerecht. Nach der Geburt muss ich ja mit dem Vater zur Vaterschafts Anerkennung beim Jugendamt oder standesamt?. Muss ich das Thema dort ansprechen oder wird das automatisch so eingetragen das nur die Mutter das sorgerecht hat. Wie muss ich da vorgehen?
Liebe grüße
von
Miaa1234
am 25.03.2016, 20:47
Antwort auf:
sorgerecht
Hallo,
wenn Sie nichts tun, haben Sie es alleine.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2016
Antwort auf:
sorgerecht
Du musst da nichts machen. Es kann aber sein, dass der Sachbearbeiter das Thema Sorgerechtserklärung anspricht, da sagst du dann ggfs "Nein, danke."
von
Pamo
am 25.03.2016, 22:18
Antwort auf:
sorgerecht
Am besten aufs Standesamt gehen wegen der Anerkennung.
Die fragen dort nicht nach da es nicht zu ihren Aufgaben gehört.Ich war auch deswegen auf dem Standesamt.
von
Valli2014
am 25.03.2016, 23:22
Antwort auf:
sorgerecht
Keine Sorge, wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht möchte, dann muss er dieses beantragen. Außer ihr wärt verheiratet. Wir haben das damals beim Jugendamt gemacht, auch wegen der Vaterschaftsanerkennung. War in einem Rutsch. Lebe aber auch mit dem Vater zusammen und zudem war für mich klar, ist auch sein Kind, also soll er auch Sorgerecht mit haben. Ob man da noch ein Paar ist oder nicht tut ja nichts zur Sache.
Solange der Vater nicht in die Pötte kommt, bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Beantragt er es allerdings, wird er es in den meisten Fällen auch bekommen.
Mitglied inaktiv - 26.03.2016, 08:27