guten tag,
geschiedener mann und ich haben gemeinsames sorgerecht. soll dies heißen das wenn ich sterbe mein kind automatisch sofort zum vater muß, obwohl mein sohn nicht möchte ?
entscheidet ein gericht darüber nicht mehr, weil der vater ja sowieso das sorgerecht hat ?
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 10:48
Antwort auf:
sorgerecht
Hallo,
es müsste schon sehr stichhaltige GRünde geben, damit das Kind nicht zu seinem Vater kommt!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2010
Antwort auf:
sorgerecht
wie alt ist denn dein kind jetzt?
du kannst ein vorsorgetestament machen und darin begründen, warum nicht und jemand anderen angeben.
wie das gericht allerdings entscheiden wird, wirst du nicht erfahren und kann man auch nicht vorhersehen.
ich fürchte aber, wenn regelmäßiger kontakt bestand, wird das kind zum vater kommen.....
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 11:18
Antwort auf:
sorgerecht
ich glaube wenn er auch das sorgerecht hat,müsste dein sohn sofort nach deinem tod zu ihm.glaube da gäbe es keine gerichtverhandlung, da ja alles schon geklärt wäre, da er ja auch das gemeinsame sorgerecht besitzt ! tut mir leid meine antwort, aber ich glaube so wäre das !
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 11:35