Sehr geehrte Frau Bader,
meine frage war aber so und zwar hat der Vater zu meiner Nichte keinerlei kontakt weil er ihn selber auch nicht will. Beide kennen sich nicht, ich bin aber für meine nichte neben ihrer mutter die stärkste bezugsperson.
Kann man da irgendwas schiriftliches machen fall meiner schwester was passieren würde das dann die kleine zu mir kommt.
Er würde aber so was nie mit unterschreiben.
Bitte geben sie mir nochmal antwort.
ld deda
Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 02:09
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Ihre Schwester kann es versuchen - ob es klappt, entscheidet das Vormundschaftsgericht.Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Sie kann ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2009
Antwort auf:
Sorgerecht
Sehr geehrte Frau Bader,
danke für ihre antwort.
liebe grüsse deda
Mitglied inaktiv - 12.09.2009, 01:28