hallo frau bader,
ich habe mal folgende frage, ich habe für meinen sohn das alleinige sorgerecht, der vater hat den kleien alle 14 tage von freitag bis sonntag bei sich. was ist aber wenn mir mal etwas passiert und ich geh jetzt vom schlimmsten fall aus das ich sterbe.. was ist dann mit dem sorgerecht? bekommt es der papa dann automatisch oder wer hat das dann? wo kommt der kleine dann hin?
welche dinge muss ich da erledigen das das alles geklärt ist? gibt es da etwas beim jugendamt zu klären oder an irgend ner anderen stelle?
bedanke mich im vorraus
daniela
Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 13:18
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2005
Antwort auf:
Sorgerecht
bekommt die mutter das sorgerecht bei einer scheidung? ich hab ein baby. bitte um antwort.
Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 13:52