Frage: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Guten Tag, heute ist der letzte Tag meiner Elternzeit. Ich habe mehrfach meinen AG gefragt was ich zu tun habe und habe daraufhin nur zwei Schreiben erhalten, dass eine Teilzeitstelle nicht möglich ist. Soeben habe ich mit meinem AG gesprochen und er meinte dass ich einfach meine Kündigung rückdatieren soll und sie schnellstmöglich einreichen muss. Wenn ich Montag nicht auf der Arbeit erscheine bzw meine TZ-Stelle einfordere muss er mich abmahnen und dann fristlos kündigen. Kann ich jetzt noch "normal" kündigen? Bin ca. 3 Jahre dort angestellt. Wenn ich kündige, muss ich dann Montag trotzdem zur Arbeit? Ich brauche dringend eine Antwort. Vielen lieben Dank

von MedHaw am 10.04.2015, 09:44



Antwort auf: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Hallo, zuerst ist doch zu prüfen, ob ein Anspruch auf TZ besteht. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Gesperrt werden Sie nur, wenn es wegend er Kinderbetreuung tatsächlcih nicht möglich u zumutbar war, die Arbeit auszuüben. Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Rückdatieren ist nett von ihm. Dann musst Du auch nicht zur Arbeit. Eine Sperre vom Arbeitsamt wirst Du jedoch bekommen, da alle Fristen versäumt wurden und es eine Eigenkündigung ist.

von Sternenschnuppe am 10.04.2015, 10:23



Antwort auf: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Du könntest auch eine Auflösung des Arbeitsvertrags im gegens. Einvernehmen aushandeln,. das kann ggf. das Arbeitsamt milde stimmen. Welchen genauen Gründe führt er denn an zur Ablehnung der TZ? Gruss Désirée

von desireekk am 10.04.2015, 14:45



Antwort auf: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Soweit ich weiss hast du Anspruch auf teilzeit wenn das unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht kann der helfen?

von Kirschenmama am 10.04.2015, 15:25



Antwort auf: Selbstkündigung NACH Elternzeit

Naja. Milde vom Arbeitsamt kann sie nicht erwarten. Sie weiss seit wann dass es Teilzeit nicht werden wird. Die Meldung hätte direkt danach erfolgen müssen

von Sternenschnuppe am 10.04.2015, 16:49



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