Sehr geehrte Frau Bader, ich trete ab 01.08.2002 eine neue Arbeitsstelle an. Der Artbeitsvertrag ist meinerseits unterzeichnet und ein Exemplar wird mir vom Arbeitgeber am ersten Arbeitstag ausgehändigt. Nun stellte meine Frauenärztin heute eine Schwangerschaft in der 6. SSW fest. Ich möchte meinem Arbeitgeber von vornherein offen und ehrlich entgegen treten und würde ihn bereits vor Arbeitsantritt über die Schwangerschaft informieren. Bin ich auch dann rechtlich vor einer Kündigung geschützt oder kann der Arbeitgeber den Vertrag für nichtig erklären ? Vielen Dank für Ihre Information. Beste Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 15:12