schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

Meine Frau die kurz vor Ende ihres dritten elternzeitjahres wieder schwanger wird und ein sofortiges arbeitsverbot vom gyn bekommt. Während des zweiten und dritten elternzeitjahres hat die Frau einen minijob auf 400/bzw.450 Euro ausgeführt. Jetzt die Frage: wer muss die Lohnfortzahlung bestreiten? Der minijobarbeitgeber oder der vom der vollzeitfestanstellung?

von loko am 11.03.2014, 12:16



Antwort auf: schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

Hallo, in der Elternzeit bekommt sie keinen Lohn. Nach Beendigung der Elternzeit bekommt sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Also den vollen Lohn. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung

Ein Beschäftigungsverbot hebt doch die Elternzeit nicht wieder auf! Daher hat sie bis zum Ende der Elternzeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Minijob-AG und nach der EZ durch den Haupt-AG. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.03.2014, 13:16



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