Meine Frau die kurz vor Ende ihres dritten elternzeitjahres wieder schwanger wird und ein sofortiges arbeitsverbot vom gyn bekommt.
Während des zweiten und dritten elternzeitjahres hat die Frau einen minijob auf 400/bzw.450 Euro ausgeführt.
Jetzt die Frage: wer muss die Lohnfortzahlung bestreiten? Der minijobarbeitgeber oder der vom der vollzeitfestanstellung?
von
loko
am 11.03.2014, 12:16
Antwort auf:
schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung
Hallo,
in der Elternzeit bekommt sie keinen Lohn. Nach Beendigung der Elternzeit bekommt sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Also den vollen Lohn.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2014
Antwort auf:
schwanger während elternzeit,Lohnfortzahlung
Ein Beschäftigungsverbot hebt doch die Elternzeit nicht wieder auf!
Daher hat sie bis zum Ende der Elternzeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Minijob-AG und nach der EZ durch den Haupt-AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.03.2014, 13:16